Sad najwyzszy RFN-u wydal wczoraj werdykt, ze rozpowszechnienie klamliwej propagandy 
(n.p. klamstwo na temat Auschwitz) w internecie jest w Niemczech karalne. Wazne nie 
jest, gdzie komputer z takimi stronami stoi, ale 'ze mozna te strony w Niemczech 
obejrzec(!)'.
Przykladem jest australjiski obywatel Toeben niemieckiego pochodzenia, ktory podczas 
pobytu w Niemczech zostal aresztowany i zkazany na 10 mies. 
Toeben rozpowszechnial na swojej angielsko jezycznej stronie domowej w Australii 
regularnie listy, w ktorych zaprzedzal zamordowaniu Zydow i mowil, ze to wynalazek 
zydowskich kregow.

Pozdrowienia
Uta


Z gazety 'Der Spiegel':

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Auschwitz-Luege im Internet wird strafbar

Wer die Auschwitz-Luege vom Ausland aus im Internet verbreitet, kann ab sofort in 
Deutschland bestraft werden. Der Bundesgerichtshof traf damit eine 
Grundsatzentscheidung, die Auswirkungen auf die Verfolgung rechtsradikal motivierter 
Straftaten im Netz haben kann.

Karlsruhe - Mit dem Richterspruch wird der australische Staatsbuerger deutscher 
Abstammung, Frederick Toeben, letztinstanzlich fuer schuldig befunden. Er hatte auf 
seiner englischsprachigen Homepage die systematische Ermordung der Juden in Gaskammern 
abgestritten und als Erfindung "juedischer Kreise" bezeichnet. 
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) stellte zur Begruendung fest, dass 
Volksverhetzung auch dann strafbar ist, wenn die Tat "geeignet" ist, den oeffentlichen 
Frieden zu stoeren. Auf eine tatsaechlich eingetretene Stoerung komme es bei diesem 
Delikt nicht an. Ausschlaggebend sei, dass der Text in Deutschland abrufbar sei und 
von Deutschland aus weiterverbreitet werden koenne. Wo ein Text ins Internet gestellt 
werde und wo sich der dazugehoerige Rechner befaende, sei dann nicht maßgeblich, 
urteilten die Richter 

Die Entscheidung betrifft laut BGH jedoch ausdruecklich nicht die professionellen 
Internet-Anbieter, die sich nach eigenen Angaben außer Stande sehen, die riesigen, 
über das Provider-Netz zugaenglichen Informationsmengen entsprechend zu zensieren. 

Toeben war bei einem Deutschland-Aufenthalt verhaftet und vor dem Landgericht Mannheim 
angeklagt worden. Die Richter verurteilten ihn im November 1999 zu zehn Monaten 
Freiheitsstrafe ohne Bewaehrung. Allerdings wurde nur ein Rundbrief, den er in 
Deutschland verschickt hatte, als Volksverhetzung eingestuft. Zwei Artikel Toebens im 
Internet stellte das Landgericht hingegen nicht unter Strafe, weil der Angeklagte 
nicht in Deutschland gehandelt habe und hier auch keine Gefaehrdung der oeffentlichen 
Ordnung eingetreten sei. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Mannheimer 
Entscheidung Revision eingelegt und bekam nun vor dem BGH Recht. 

Zu einer Neuverhandlung gegen Toeben wird es nach Einschaetzung von Gerichtskreisen 
wohl nicht kommen. Da die von dem Angeklagten bereits verbueßte Untersuchungshaft auf 
die Strafe angerechnet wurde, ist der 56-Jaehrige wieder auf freiem Fuß und hat 
Deutschland verlassen. Da Toeben Australier ist, wird er auch nicht für ein erneutes 
Strafverfahren ausgeliefert werden. 

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