Sad najwyzszy RFN-u wydal wczoraj werdykt, ze rozpowszechnienie klamliwej propagandy (n.p. klamstwo na temat Auschwitz) w internecie jest w Niemczech karalne. Wazne nie jest, gdzie komputer z takimi stronami stoi, ale 'ze mozna te strony w Niemczech obejrzec(!)'. Przykladem jest australjiski obywatel Toeben niemieckiego pochodzenia, ktory podczas pobytu w Niemczech zostal aresztowany i zkazany na 10 mies. Toeben rozpowszechnial na swojej angielsko jezycznej stronie domowej w Australii regularnie listy, w ktorych zaprzedzal zamordowaniu Zydow i mowil, ze to wynalazek zydowskich kregow. Pozdrowienia Uta Z gazety 'Der Spiegel': ************************ Auschwitz-Luege im Internet wird strafbar Wer die Auschwitz-Luege vom Ausland aus im Internet verbreitet, kann ab sofort in Deutschland bestraft werden. Der Bundesgerichtshof traf damit eine Grundsatzentscheidung, die Auswirkungen auf die Verfolgung rechtsradikal motivierter Straftaten im Netz haben kann. Karlsruhe - Mit dem Richterspruch wird der australische Staatsbuerger deutscher Abstammung, Frederick Toeben, letztinstanzlich fuer schuldig befunden. Er hatte auf seiner englischsprachigen Homepage die systematische Ermordung der Juden in Gaskammern abgestritten und als Erfindung "juedischer Kreise" bezeichnet. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) stellte zur Begruendung fest, dass Volksverhetzung auch dann strafbar ist, wenn die Tat "geeignet" ist, den oeffentlichen Frieden zu stoeren. Auf eine tatsaechlich eingetretene Stoerung komme es bei diesem Delikt nicht an. Ausschlaggebend sei, dass der Text in Deutschland abrufbar sei und von Deutschland aus weiterverbreitet werden koenne. Wo ein Text ins Internet gestellt werde und wo sich der dazugehoerige Rechner befaende, sei dann nicht maßgeblich, urteilten die Richter Die Entscheidung betrifft laut BGH jedoch ausdruecklich nicht die professionellen Internet-Anbieter, die sich nach eigenen Angaben außer Stande sehen, die riesigen, über das Provider-Netz zugaenglichen Informationsmengen entsprechend zu zensieren. Toeben war bei einem Deutschland-Aufenthalt verhaftet und vor dem Landgericht Mannheim angeklagt worden. Die Richter verurteilten ihn im November 1999 zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewaehrung. Allerdings wurde nur ein Rundbrief, den er in Deutschland verschickt hatte, als Volksverhetzung eingestuft. Zwei Artikel Toebens im Internet stellte das Landgericht hingegen nicht unter Strafe, weil der Angeklagte nicht in Deutschland gehandelt habe und hier auch keine Gefaehrdung der oeffentlichen Ordnung eingetreten sei. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Mannheimer Entscheidung Revision eingelegt und bekam nun vor dem BGH Recht. Zu einer Neuverhandlung gegen Toeben wird es nach Einschaetzung von Gerichtskreisen wohl nicht kommen. Da die von dem Angeklagten bereits verbueßte Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wurde, ist der 56-Jaehrige wieder auf freiem Fuß und hat Deutschland verlassen. Da Toeben Australier ist, wird er auch nicht für ein erneutes Strafverfahren ausgeliefert werden. ************** _______________________________________________________________________________ Alles unter einem Dach: Informationen, Fun, E-Mails. Bei WEB.DE: http://web.de Die große Welt der Kommunikation: E-Mail, Fax, SMS, WAP: http://freemail.web.de