Hi,

Am 24. Juni 2009 10:11 schrieb Torsten Bronger <[email protected]>:
> Nur wie wir aus eigener Erfahrung wissen, kann schon diese "Mühe, eine
> bestimmte Äußerung auf juristischem Wege entfernen zu lassen" 500
> Euro kosten.

Du scheinst dich auf einen konkreten Fall zu beziehen, der mir aktuell
nicht präsent ist. Ganz tief im Hinterkopf meine ich, schon mal etwas
davon gehört zu haben.

Auf Anhieb sehe ich kein großes Problem, falls ein Nutzer justiziabel
angreifbare Behauptungen in das Aachen-Wiki schreibt.

a) Es handelt sich um einen angemeldeten Nutzer. Sofern wir
rechtsmäßig dazu aufgefordert werden, die uns vorliegenden Nutzerdaten
herauszugeben, müssen wir das tun. In der Regel ist das aber auch nur
eine E-Mail-Adresse, maximal noch ein dazugehöriger Name. Der Nutzer
müsste dann damit rechnen, möglicherweise in Anspruch genommen zu
werden.

b) Es handelt sich um einen nicht-angemeldeten Nutzer. Sofern wir
rechtsmäßig dazu aufgefordert werden, die uns vorliegenden Nutzerdaten
herauszugeben, müssen wir das tun. Mehr als die IP-Adresse haben wir
allerdings nicht.

In beiden Fällen will der beteiligte Anwalt sein Geld haben. Sofern
der Nutzer nicht ermittelbar ist, hat er aufgrund des
Telemediengesetzes niemanden mehr, an den er sich wenden kann, da
Wikia als Telemedienanbieter gilt und nach entsprechend belegtem
Hinweis auch für eine Entfernung der jeweiligen Äußerung gesorgt hat.
Admins oder "Poweruser" im jeweiligen Wiki sind jedenfalls nicht zu
belangen (da meine ich etwas die Befürchtung bei dir herausgehört zu
haben).

Bye, Tim.

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