Hej,
Alex.ge schrieb:
> Übergang nicht weil einzelne Punkte diskussionwürdig sind - das sollten
> wir vorher klären, sondern ein Übergang, weil eine Regelung in der Satzung
> m.E. nach wünschenswert ist, da Landesverbänbde ein angemessenes Gewicht
> haben sollten in der Satzung verzeichnet zu sein.
Da widerspreche ich. Die Satzung sollte keine Dinge enthalten, die nicht
unbedingt in der Satzung sein müssen. Das erspart viele
Vereinsregisteränderungen. Man kann das Konzept aber natürlich gerne in der
Satzung referenzieren und schreiben, dass es nur auf einer BMV geändert werden
kann.
Grüße, Lukas
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