Am 19.04.2012 02:02, schrieb Jo.voelcker:
Es handelt sich um ein Notfallinstrument des Bundesverbands gegenüber eines
Landesverbandes. Notfälle zeichnen sich dadurch aus, dass sie _schnell_ behoben
werden wollen und dass sie nicht täglich auftreten. Ich halte ein solches
Instrument jedoch für notwendig, um Problemfälle beseitigen zu können.
Um ehrlich zu sein: Auf jedem Rechtsweg gibt es so etwas wie eine Revision,
außer die höchste Instanz fällt ein Urteil. Bei uns ist derzeit die höchste
Instanz die BMV, wieso nicht gleich diese entscheiden lassen, der Antrag auf
Wiederaufnahme des LV und Rückabwicklung des Geldabzuges müsste ja eigentlich
eine gültige Revision sein, alles andere empfände ich als Willkür.
Es steht immer der Weg zu den zivilen Gerichten offen.
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