Servus, Danke f�r Eure Informationen - und bei meiner Recherche bin ich auch zu dem Schluss gekommen, dass es sich hierbei um eine derma�en neue Materie handelt (die obendrein noch stark im Fluss ist), dass kaum Wege an einem geschulten Juristen vorbeif�hren werden. Bye Jakob PS: Wer eine Liste zu Rechtsnachschlagewerken im Internet sucht, hier eine vielleicht brauchbare Adresse: http://www.privatrecht.sbg.ac.at/jurlinks-html/ (klarer Weise Schwerpunkt �sterreich und die juridische Uni Wien ist auch ein heisser Tipp). -----Urspr�ngliche Nachricht----- Von: "Jake Boneral [rotor�Medien]" [mailto:[EMAIL PROTECTED]] Gesendet: Montag, 17. September 2001 18:15 An: AspGerman Kaffeehaus Betreff: [aspdecoffeehouse] Re: Suche nach Rechtsinformationen [OT] Hallo Namensvetter, Am 17.09.2001 schrieb Weinknecht Jakob: > Im Detail geht es darum, dass inhaltliche Formulierungen einer Webseite > regional unproblematisch sein k�nnen (bzw sind), �berregional aber durchaus > kritisch zu beurteilen sind. Dass eine Webseite �berregional erreichbar ist > halte ich f�r nur bedingt von Bedeutung, Printmaterial kann auch �berallhin > transportiert werden. Die Analogie stimmt zwar logisch aber Juristen sind nicht immer logisch, Ich hab an mehreren Kogressen teilgenommen die sich am Rande auch mit dieser Frage besch�ftigt haben. Grunds�tzlich ist die rechtliche Sicht der Dinge nicht einheiltlich. Nicht in Deutschland, nicht in der EU und schon gar nicht auf der Welt. Man ist streckenweise in D bereit eine andere Analogie bei strafbaren Inhalten zu sehen: Wenn du in grenzn�he einen ungezielten Gewehrschuss abgibst und die Kugel jenseit der Grenze jemanden t�tet so kannst du deswegen belangt werden. Diese Regelung gab es eben fr�her nur bei Grenzzwischenf�llen - Heute ist man jedoch durchaus gewillt sie gegen Verbreiter von Kinderpornographie, Neonazis und �hnliches anzuwenden. Mit �hnlichen Argumentationen gingen franz�sische Richter vor Kurzem gegen Yahoo vor. Handelt es sich nicht um strafbare Inhalte sondern zum Beispiel um Urheber- oder Wettberwerbsverst�sse d�rfte die Sachlage v�llig anders und wesentlich komplexer sein. Ich w�rde im zweifel nicht "rumdoktern" sondern einen Anwalt anrufen, der sich damit auskennt und mich erkundigen. Kostet nicht die Welt und schafft Klarheit. Solltest du keinen kennen der sich damit auskennt, dann kann ich dir gerne einen empfehlen - dann aber per email. Jake -- rotor�Mediengruppe Wissinger Hoefe - Pfuelstr. 5 - 10997 Berlin fon (030) 61 79 190 - fax (030) 61 79 1999 360�communication - http://www.rotor-medien.de | [aspdecoffeehouse] als [EMAIL PROTECTED] subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp | [aspdecoffeehouse] als [email protected] subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp
