> Personenbezogene Daten d�rfen nur soweit gespeichert warden, 
> wie sie zum
Klar. Sagt ja auch niemand was gegen.
1. Sind dies keine personenbezogenen Daten, da mir zu den gew�hlten
Pseudonymen keine Namen bekannt sind
2. Wenn doch nur angemeldete Chatten k�nnen, ist es rechtlich in Ordnung,
wenn die Beteiligten den Chat sp�ter noch einmal einsehen k�nnen.


Ich kenne viele Chats, deren Transscripte sp�ter ver�ffentlicht werden. Das
machen zB. Zeitschriften so, wenn es um bestimmte Themen geht. Oder Chats
mit Prominenten, die Hinterher ver�ffentlicht werden
 
> Mein pers�nliches Gef�hl stufft das so �hnlich wie Verletzung des
> Briefgeheimnisses ein, aber was das rechtliche angeht bin ich 
> mir nicht
> sicher...
> Dich w�rde es ja auch st�ren, wenn Dein Mobil-Netz-Provider auch Deine
> Gespr�che zwischenspeichert, anstatt nur die Daten, die zur Abrechnung
> n�tig sind...

Dann d�rfte ich nicht mehr Telefonieren. Die Telefongespr�che werden
tats�chlich zwischengespeichert und min. 1 Monat vorgehalten.

Mit der TK�V sieht das alles ja noch schlimmer aus. Jetzt muss man die Daten
vorhalten, darf sie aber selbst nicht angucken.




Andreas Roth
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