> 
> Hallo Claudius Ceteras,
> 
> Am 31.10.2001 schrieb Claudius Ceteras:
> 
> > Personenbezogene Daten d�rfen nur soweit gespeichert 
> warden, wie sie 
> > zum
> 
> Wir die Nicht-Juristen sprechen eine andere Sprache als jene. 
> :-) Was der Sprachbedeutung nach sinnig w�re ist es im 
> juristischen noch lange nicht. Das Mr.X am soundsovielten 
> folgendes gesagt hat ist kein personenbezogenes Datum auch 
> wenn solche Daten sich auf Personen beziehen. Was 
> "personenbezogene Daten" - im juristischen und nicht im 
> semantischen Sinne - sind, ist ziemlich klar festgelegt. 
> Chatmitschnitte sind es jedenfalls nicht.
> 
> Dar�ber hinaus ist es noch so, dass du sehr wohl personenbezogene 
> Daten speichern darfst. Und das soviel und so lange du willst.
> 
> Die Frage ist, was du damit machen darfst und an wen du sie 
> ggfls. �bermittelst. Im wesentlichen regelt dies (also *nur* 
> die �bermittlung) 
> das Bundesdatenschutzgesetz sofern es nicht (und das ist es 
> meistens) durch ein Landesdatenschutzgesetz erweitert ist. 
> Auch hier sind die Freir�ume leider sehr viel groesser, als 
> man es glauben m�chte. Und selbst wenn dieser gro�z�gige 
> Rahmen �berschritten wird sind die drohenden Sanktionen 
> vergleichsweise gering. Jeder mit B-Anschluss an die Schufa 
> kann sich deine Daten ziehen und 
> zwar ohne deine Kenntnis geschweigen denn Erlaubnis.
> 
> Wenn hier manche Angst davor haben, dass der datenschutz 
> weiter ein- gesch�nkt wird, um den Terrorismus zu bek�mpfen, 
> dann kann man sie getrost beruhigen - Da ist nicht viel, was 
> noch beschnitten werden kann.
> 
> 
> Jake Boneral
> 
> 

Ok, wenn Du es so genau wei�t... Ich habe - wie schon angedeutet - nur
mit meinem Halbwissen um mich geworfen...

Trotzdem,
Ich finde als Betreiber und Ersteller von WebApplikationen sollte man im
Sinne des Kunden/Surfers handeln und nicht unbedingt alles machen was
erlaubt ist, wenn es gegen die Interessen des Nutzers geht...
z.B. musste ich bei meiner letzten Implementation eines
Newsletter-Systems richtig daf�r k�mpfen, dass es bei einem
double-opt-in-Verfahren bleibt, bloss weil sich einige angemeldete
Nutzer nicht best�tigt haben....

Claudius


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