> Wenn der �rger der Bank darin bestand, da� Du das Konto 
> gewechselt hast
> (soll ja vorkommen), w�rde ich mir einen Anwalt nehmen. Imho 
> f�llt das seitens
> der Bank unter Rufsch�digung im weitesten Sinne.
> 
> Gruss
> 
> Alex
> www.aspintranet.de

Das k�nnte ich vermutlich. Aber ich hab lange dar�ber nachgedacht. Das wird
unglaublich viel Stress. Die 2. Bank m�sste Ihren Eintrag auch entfernen,
obwohl der ja Wasserfest ist. Denn der Eintrag wurde gem�ss den
Vertragsbedinungen aufgrund eines Schufa Eintrags gek�ndigt. Ob der dann
Rechtm�ssig war oder nicht. Ich sch�tze das ganze Procedere w�rde sich so
hinziehen, dass es von der Wartezeit her aufs gleiche rauskommt. 


Andreas Roth
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