> mit meiner Emailadresse.
>
> >Wenn Du das zur Anzeige bringen willst (Zivilrechtlich) mu�t du einen
> >bezifferbaren Schaden vorweisen k�nnen, aber damit f�ngt es
> schon an, da Dir
> >das sicher schwerfallen wird. --> Ohne bezifferbaren Schaden keine
> >zivilrechtliche Klage.
>
> Strafrechtlich reicht mir v�llig.

eventuell w�re das viren-versenden hier der ansatzpunkt
w�re es unabsichtlich passiert (selbst befallen), w�re
wohl kaum deine adresse im absender gewesen ...

IANAL - aber das �sterreichische datenschutzgesetz ist
doch sehr heikel mit vors�tztlicher zerst�rung von daten
(l�schen, verfremden, zug�nglich machen, ...)

christian

ps: ftp://ftp.adis.at/privacy/dsg2000/dsg2000D.htm#51
http://www.internet4jurists.at/intern29.htm (unten)


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