"Urkunde" bzw. rechtlich verbindlich ist eine eMail ausschlie�lich dann, wenn sie digital signiert ist - genauso denke ich, da� die Staatsanwaltschaft einer Anzeige wegen Rufsch�digung in diesem Zusammenhang nur dann nachgehen w�rde, wenn es sich um eine signierte Mail handelt.
Wir haben - als ich noch in der WK� gearbeitet habe - mit diversen Signatur-Systemen experimentiert und sind zu dem Schlu� gekommen, da� (solange man seine Karte nicht verschmei�t) da eher nichts passieren kann - vor allem, weil der PIN-Code �ber eine externe Tastatur am Kartenleseger�t eingegene werden mu� - also NICHT �ber den PC. *Stefan* -----Urspr�ngliche Nachricht----- Von: Stephan Schr�der [mailto:[EMAIL PROTECTED]] Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2001 19:38 An: AspGerman Kaffeehaus Betreff: [aspdecoffeehouse] AW: Re: Win32/Nimda.A.Worm in Mails mit meiner Absenderadresse Hallo! > Also ich w�rde sagen da� ist Urkundenf�lschung ... Vielleicht noch mit > b�swilliger Absicht... Urkundenf�lschung???? Seit wann ist eine EMail eine Urkunde???? Also alles, aber Urkundenf�lschung sicher nicht... Mit freundlichen Gr�ssen Stephan Schr�der | [aspdecoffeehouse] als [EMAIL PROTECTED] subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp | [aspdecoffeehouse] als [email protected] subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp
