"Urkunde" bzw. rechtlich verbindlich ist eine eMail ausschlie�lich dann,
wenn sie digital signiert ist - genauso denke ich, da� die
Staatsanwaltschaft einer Anzeige wegen Rufsch�digung in diesem
Zusammenhang nur dann nachgehen w�rde, wenn es sich um eine signierte
Mail handelt.

Wir haben - als ich noch in der WK� gearbeitet habe - mit diversen
Signatur-Systemen experimentiert und sind zu dem Schlu� gekommen, da�
(solange man seine Karte nicht verschmei�t) da eher nichts passieren
kann - vor allem, weil der PIN-Code �ber eine externe Tastatur am
Kartenleseger�t eingegene werden mu� - also NICHT �ber den PC.

*Stefan*

-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: Stephan Schr�der [mailto:[EMAIL PROTECTED]]
Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2001 19:38
An: AspGerman Kaffeehaus
Betreff: [aspdecoffeehouse] AW: Re: Win32/Nimda.A.Worm in Mails mit
meiner Absenderadresse


Hallo!

> Also ich w�rde sagen da� ist Urkundenf�lschung ... Vielleicht noch mit
> b�swilliger Absicht...

Urkundenf�lschung????
Seit wann ist eine EMail eine Urkunde????
Also alles, aber Urkundenf�lschung sicher nicht...


Mit freundlichen Gr�ssen
Stephan Schr�der



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