>Ein Fax ist nicht 100%ig rechtlich verbindlich - UND: Es gilt das Recht,
>von wo die Unterschrift geleistet wurde und nicht das Recht, wo der
>Webshop ist!

Also das mit dem Fax glaube ich nicht, weil es im Rechtsverkehr als 
verbindlich angesehen wird.

Und ich dachte nach neuem Gesetz gilt Herkunftslandprinzip des Webshops 
(au�er bei Urheberrecht und noch was)

Chris


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