Das mit dem Herkunftsland ist so:

Ausschlaggebend ist, WO es zum Vertragsabschlu� kommt.
im Webshop ist das der Standort des Betreibers des Shops (nicht des
Servers!!!) - wird aber ein Fax als Best�tigung geschickt, kommt das
Gesch�ft dort zu Stande, wo die Unterschrift get�tigt wird.

Faxe k�nnen (theoretisch) angefochten werden, weil die Unterschrift von
Schriftsachverst�ndigen nicht 100%ig verifiziert werden k�nnen, da
einige Merkmale, die zur Identifizierung verwendet werden, nicht
"mitgefaxt" werden. Und ich bezweifle, da� das ein deutscher
Sachverst�ndige kann.
Genau genommen w�re �brigens noch die Kopie eines Ausweises erforderlich
- man k�nnte ja sonst name und Kontonummer eines Dritten angeben, und
darauf hoffen, da� der das nicht merkt....

Stefan.

-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: Christoph Wille [mailto:[EMAIL PROTECTED]]
Gesendet: Dienstag, 29. J�nner 2002 14:01
An: AspGerman Kaffeehaus
Betreff: [aspdecoffeehouse] Re: AW: Rechtliche Lage bei
Lastschriftverfahren



>Ein Fax ist nicht 100%ig rechtlich verbindlich - UND: Es gilt das
Recht,
>von wo die Unterschrift geleistet wurde und nicht das Recht, wo der
>Webshop ist!

Also das mit dem Fax glaube ich nicht, weil es im Rechtsverkehr als 
verbindlich angesehen wird.

Und ich dachte nach neuem Gesetz gilt Herkunftslandprinzip des Webshops 
(au�er bei Urheberrecht und noch was)

Chris


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