Das mit dem Herkunftsland ist so: Ausschlaggebend ist, WO es zum Vertragsabschlu� kommt. im Webshop ist das der Standort des Betreibers des Shops (nicht des Servers!!!) - wird aber ein Fax als Best�tigung geschickt, kommt das Gesch�ft dort zu Stande, wo die Unterschrift get�tigt wird.
Faxe k�nnen (theoretisch) angefochten werden, weil die Unterschrift von Schriftsachverst�ndigen nicht 100%ig verifiziert werden k�nnen, da einige Merkmale, die zur Identifizierung verwendet werden, nicht "mitgefaxt" werden. Und ich bezweifle, da� das ein deutscher Sachverst�ndige kann. Genau genommen w�re �brigens noch die Kopie eines Ausweises erforderlich - man k�nnte ja sonst name und Kontonummer eines Dritten angeben, und darauf hoffen, da� der das nicht merkt.... Stefan. -----Urspr�ngliche Nachricht----- Von: Christoph Wille [mailto:[EMAIL PROTECTED]] Gesendet: Dienstag, 29. J�nner 2002 14:01 An: AspGerman Kaffeehaus Betreff: [aspdecoffeehouse] Re: AW: Rechtliche Lage bei Lastschriftverfahren >Ein Fax ist nicht 100%ig rechtlich verbindlich - UND: Es gilt das Recht, >von wo die Unterschrift geleistet wurde und nicht das Recht, wo der >Webshop ist! Also das mit dem Fax glaube ich nicht, weil es im Rechtsverkehr als verbindlich angesehen wird. Und ich dachte nach neuem Gesetz gilt Herkunftslandprinzip des Webshops (au�er bei Urheberrecht und noch was) Chris | [aspdecoffeehouse] als [EMAIL PROTECTED] subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp | [aspdecoffeehouse] als [email protected] subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp
