Nun, war etwas Ironie mit in dem Posting drinnen - nur ist es in
�sterreich oft so, da� der Aufruf zu strafbaren Handlungen nirgendwo
geahnded wird.... Sei es ein Aufruf der Opposition zum Versto� gegen das
ASVG oder der Hochsch�lerschaft zum Schwarzfahren....


-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: Roman Pittroff [mailto:[EMAIL PROTECTED]] 
Gesendet: Montag, 12. August 2002 13:22
An: AspGerman Kaffeehaus
Betreff: [aspdecoffeehouse] RE: AW: RE: Telepolis


>Nun, ich w�rde den Chris au�erdem viel Eher aufgrund seines
>SQL-Injection- Artikels verklagen, weil das funktioniert auch 
>bei den Alterskontrollsystemen, wo man keine 
>Personalausweispr�fsumme verwenden mu�!
>

Auch da nicht, weil man muss unterscheiden zwischen einen aufruf diese
Technik zu missbrauchen oder sich davor zu schuetzen.

Aber auch hier ist es ein beispiel eines fehler des Programmierers.
Und wenn der Progammierer das richtig macht kannmit dem artikel auch
kein
missbrauch getrieben werden.

Es weiss ja auch jeder man sollte seine haustuere verschliesen. :-)


Gruss

Roman Pittroff
Consulting
Bangkok, Thailand






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