Hallo!

> Grunds�tzlich kommt es drauf an, was in Deinen AGB drinnen 
> steht. Und da
> ich es g�nstig, wenn man jegliche Haftung ablehnt - denn fehlerfreie
> Software gibt's nicht.
Jegliche Haftung kann man nicht ausschlie�en!
Das w�re eine ausserordentliche Benachteiligung des einen
Vertragspartners.
Wenn dies so in den AGB steht, ist dieser � ung�ltig!
 
Weiterhinist das Problem, das seine AGBs komplett ung�ltig / nichtig
sind, wenn er diese dem Kunden nicht ausgeh�ndigt hat.
Es reicht nicht mal, diese einfach nur auf die R�ckseite vom Angebot zu
drucken, wenn nicht explizit auf der Vorderseite (Angebot) auf die
R�ckseite (AGB) hingewiesen wurde. 

(DE-Recht)


MfG
Stephan Schr�der
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