...mit den Kreuzen in Klassenzimmern. Weil jetzt wird es verfassungsrechtlich
interessant: In Österreich ist das Kreuz im Klassenzimmer im Schulkonkordat
geregelt. Somit ist der hängende Leichnam seit 1962 in Österreich im 
Verfassungsrang und kann ohne Zustimmung Roms nicht aus seiner Ecke entfernt 
werden.

Auf der anderen Seite steht das Recht auf Bildung in Verbund mit dem Recht auf
Religionsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention, welche 1950 in
Rom unterzeichnet wurde. In Österreich geniesst dieselbe ebenfalls Verfassungs-
rang, und zwar seit 1964.

Und gerade wurde Italien dazu verdonnert, ein Kreuz in einer Klasse in Abado
Terme bei Padua abzumontieren, weil sich dort weilende agnostische Schüler
an dem religiösen stossen könnten. Im Falle der Zuwiderhandlung bekommt die
Klägerin, eine finnische Mutter, deren Kinder in dem Ort mittlerweile schon
vor längerem die Schule besucht haben - die Mühlen der Verfassungsjustiz 
mahlen noch zäher als andere - jedenfalls 5000 Euro für erlittenen seelischen
Schaden zuerkannt.

Vermutlich wird jetzt ein Kreuzzug gegen Brüssel ziehen, um ein für alle Mal
klarzustellen, was denn das christliche Abendland ist. Weil als Bayern dran
war mit dem Kreuzverbot, da gingen die Wogen zwar hoch. Mehr als dass aus der
CSU mit 50+x eine Durchschnittspartei geworden ist, ist nicht passiert. Aber
jetzt: Italien? Quasi ein Angriff auf den Vatikan selbst? Das wird nicht
unbeantwortet bleiben...

Warum kann man das Problem eigentlich nicht klassenweise per 
Mehrheitsentscheid lösen? Braucht es dafür einen Entscheid des EGMR? (Und 
braucht es überhaupt ein Konkordat für Dinge wie dieses?)

     fra

link:
http://news.google.com/news?q=Abano+Terme

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