Hm, hätte man ein Werk von Beuys zuhaus und würde man es zum Objekt einer neuen Performance die man z.B. "DAS WERK VON BEUYS WIRD NICHT MEHR GEZEIGT!!1" nennt und in der man das Werk von Beuys verbrennt, würde man eine Klage riskieren? Eine größere Gefährdung der Rechte des Künstlers kann es ja wohl kaum geben?
Falls das jemand so umsetzt, ich bestehe auf Nennung meines Namens und auf den Verzicht jedweder bildlichen Dokumentation. Und Freibier will ich auch! Aber eigentlich ist der Grund für diese Klage wohl eher gewesen dass die Beuys-Witwe das Museum lieber anderswo hätte als in der Pampa... mehr links: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,720277,00.html das Urteil, inzwischen wohl rechtskräftig http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/eva-beuys-obsiegt-im-streit-um-fotos-von-manfred-tischer-ausgestellt-im-museum-schloss-moyland-lg-duesseldorf-urteil-vom-29092010-az-12-o-25509.html Am 20.11.2010 um 13:25 schrieb das ende der nahrungskette: > Aside from illustrating some of the glaring differences between jurisdictions > when approaching copyright protection and infringement, the trial > illustrates, perhaps more significantly, the problem of balancing an artist's > rights of authorship (as inherited by their estate) against the freedom of > expression of museum curators and other creators; in this case, > photographers. > > Link -- T.R. (K)oll Ass pirating the internets since 1999. Meine politische Forderung: Mehr Trolleranz für alle!
