Pressemitteilung vom 7. März 2016

Bundestag muss Standortauswahlgesetz zur Atommülllager-Suche nachbessern

Berlin: Als „nicht ausreichend“ kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt 
und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, den Entwurf für das neue 
Standortauswahlgesetz zur Atommülllagerung, der am  Mittwoch in den Bundestag 
eingebracht werden soll. „So kann das durch Fehlentscheidungen der 
Vergangenheit verlorengegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche nicht 
wieder aufgebaut werden“, so Weiger.

Mit der Gesetzesnovelle beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge der 
Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ umzusetzen. Der 
Gesetzentwurf ignoriere jedoch wichtige Vorschläge der Kommission, sagte 
Weiger, dies müsse der Bundestag korrigieren.

„Es fehlen wesentliche Elemente wie ein wirksames Exportverbot für Atommüll und 
Maßnahmen für umfassende Transparenz“, sagte Weiger. So sei durch das Gesetz in 
seiner jetzigen Fassung ein Export von Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR 
Jülich in die USA nicht ausgeschlossen. „Insbesondere die Regelungen zu 
Bürgerbeteiligung, Rechtsschutz und Transparenz im Suchverfahren müssen 
dringend nachgebessert werden“, so der BUND-Vorsitzende. Er forderte mehr 
Rechte für das Nationale Begleitgremium und die Regionalkonferenzen sowie ein 
öffentliches Informationsregister für alle Unterlagen des Suchverfahrens.

Zudem müsse das Gesetz an entscheidenden Stellen über die Vorschläge der 
Kommission hinausgehen, sagte Weiger, sonst werde der nötige Vertrauensaufbau 
für das Standortauswahlverfahren nicht gelingen können. Bislang fehle etwa eine 
Rechtsschutzmöglichkeit in der wichtigen ersten Phase des 
Standortauswahlverfahrens. Außerdem sehe der Gesetzentwurf keine Mindestzahl 
untertägiger Untersuchungen vor. „Dringend erforderlich ist eine verbindlich 
festgelegte Zahl von Erkundungen in verschiedenen geologischen Formationen wie 
Granit, Ton und Salz“, forderte Weiger. Nur so könne sichergestellt werden, 
dass es trotz der jahrzehntelangen Bevorzugung von Salzgestein in Deutschland 
zu einem fairen Vergleich von Standorten mit verschiedenen Gesteinsarten komme.

Wichtig sei außerdem, im Gesetz eine klare Beschränkung des Suchverfahrens auf 
hochradioaktiven Müll zu verankern. „Das Suchverfahren für hoch radioaktiven 
Atommüll darf nicht mit zusätzlichem Atommüll aus der Asse oder aus der 
Urananreicherung belastet werden. Für nicht hochradioaktive Abfälle muss 
unverzüglich ein eigenes Standort-Suchverfahren gestartet werden“, forderte der 
BUND-Vorsitzende.

Mehr Informationen:

BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes: 
www.bund.net/standag-novelle<http://www.bund.net/standag-novelle>

Interaktive Grafik zum Atomendlager-Suchverfahren mit BUND-Kritik: 
www.atommuell-lager-suche.de<http://www.atommuell-lager-suche.de>

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421, E-Mail: 
thorben.bec...@bund.net<mailto:thorben.bec...@bund.net> bzw. Annika Natus, 
BUND-Pressesprecherin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: 
pre...@bund.net<mailto:pre...@bund.net>, www.bund.net<http://www.bund.net/>



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