Pressemitteilung vom 20. September 2017
Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens startet. BUND bekräftigt Forderung, 
CETA nicht zu ratifizieren
Berlin/Brüssel: Am morgigen Donnerstag startet die vorläufige Anwendung des 
Handelsab­kommens CETA zwischen der EU und Kanada. Auch wenn völlig offen ist, 
ob CETA tatsächlich jemals in Kraft tritt, werden damit Teile des umstrittenen 
Abkommens bereits umgesetzt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland 
(BUND) bekräftigt vor diesem Hintergrund eine seiner zentralen Forderungen zur 
Bundestagswahl, CETA in Deutschland nicht zu ratifizieren und begrüßt, dass 
bereits einige Bundesländer wie Berlin signalisiert haben, im Bundesrat gegen 
CETA zu stimmen.
Zwar hat das Europäische Parlament CETA im Februar 2017 zugestimmt, das 
Abkommen muss jedoch noch von allen EU-Mitgliedstaaten und deren nationalen 
Parlamenten ratifiziert werden. Sollte nur einer der 28 EU-Mitgliedstaaten CETA 
nicht zustimmen, so wird nicht nur die vorläufige Anwendung gestoppt, sondern 
auch das ganze Abkommen. Bisher haben nur drei EU-Länder CETA ratifiziert: 
Lettland, Dänemark und Spanien. In Deutschland steht die Ratifizierung in 
Bundestag und Bundesrat nach der Bundestagswahl an.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Hürden: So hat die belgische Regierung 
Anfang September den Europäischen Gerichtshof angerufen, der nun überprüfen 
wird, ob CETA überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Zentrum dieses 
Verfahrens steht die besonders umstrittene Sondergerichtsbarkeit für 
Investoren. Auch das Bundesver­fassungs­gericht wird sich mit der Zulässigkeit 
von CETA vermutlich erneut beschäftigen.
"Die EU-Kommission hat CETA mit Mühe über die ersten fünf von mehr als dreißig 
Hürden gehievt, aber niemand geht ernsthaft davon aus, dass es in der 
vorliegenden Form durchkommt", sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende und 
Handelsexperte Ernst-Christoph Stolper. "Ohne Herausnahme des 
Investorenschutzes und ohne Änderungen beispielsweise zum Vorsorgeprinzip und 
zur Daseinsvorsorge darf CETA nicht ratifiziert werden. Wir sind guten Mutes, 
dass CETA nicht kommen wird. Letztlich wird CETA entweder vom Europäischen 
Gerichtshof, vom Bundesrat, vom Bundesverfassungsgericht, vom österreichischen 
Parlament, von einer Volksabstimmung in den Niederlanden oder wieder von einer 
belgischen Regierung gestoppt werden", so Stolper.
Die besonders umstrittene Investitionsschiedsgerichtbarkeit, die ausländischen 
Unternehmen weitreichende Klagerechte einräumen würde, ist nicht Teil der 
morgen startenden vorläufigen Anwendung. Nach massivem öffentlichen Protest, 
auch von Umweltorganisationen wie dem BUND, hatte der Europäische Gerichtshof 
in diesem Jahr anlässlich des EU-Singapur-Abkommens entschieden, dass die 
Investitionsschutz-Bestimmungen erst nach der Ratifizierung durch alle 
Mitgliedstaaten in Kraft treten dürfen.
Stolper: "Mit der Entscheidung des Rates der Europäischen Union für eine 
vorläufige Anwendung ab dem 21. September 2017 soll der Eindruck erweckt 
werden, die jahrelangen Auseinandersetzungen um CETA seien nun beendet. Das 
Gegenteil ist der Fall."



Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, Stellvertretender BUND-Vorsitzender und 
Handelsexperte, Mobil: 0172-2903751 bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, 
Tel. 030-27586-464, E-Mail: pre...@bund.net<mailto:pre...@bund.net>, 
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