Hallo Helmut,

also ich weiß dass die Software, die man in Auftrag schreibt, auch dem Auftraggeber gehört (inklusive Quellcode und in Deutschland). Ich weiß nur nicht wie das bei fehlendem Vertrag aussieht.

Gruß,
Sascha

Helmut Leinfellner schrieb:
Hallo Leute!

Bei meinem letzten Projekt ist vom Kunden her eine Frage aufgetaucht
[ich versuche, die relevanten Fakten zu schreiben]:

der Kunde hat (im Wesentlichen) einen Shop mit einigen Anpassungen und
Erweiterungen bestellt. Es wurde (leider!) kein Vertrag abgeschlossen.
Ich habe in Auftrag gearbeitet. Der Kunde hat eine (ungefähre)
Spezifikation seiner Vorstellungen als Basis geliefert. Die Software ist
nicht als Standard-Software, sondern speziell auf den Kunden
zugeschnitten einzustufen.

Nach Fertigstellung der Arbeit verlangte der Kunde den kompletten
Quellcode und meinte, er hätte auch alle Rechte auf diesen Code. Auch
das, ihn gegebenenfalls von einem anderen Programmierer weiter
entwickeln / verändern zu lassen. Meiner Ansicht nach bin ich nicht nur
Autor / Urheber der Software (ausschließlich des cakePHP-Quellcodes
natürlich!), sondern liegen die Rechte auf weitere Veränderung auch bei
mir. Das Angebot, diese Rechte abzukaufen, hat er (bis jetzt) abgelehnt.

Haben einige von euch Einsicht in die aktuelle Rechtslage? Eventuell
gilt hier spezielles österreichisches Recht. Habt ihr ähnliche
Erfahrungen gemacht?

Danke für eure Hilfe,

Helmut


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