Hallo Helmut,also ich weiß dass die Software, die man in Auftrag schreibt, auch dem Auftraggeber gehört (inklusive Quellcode und in Deutschland). Ich weiß nur nicht wie das bei fehlendem Vertrag aussieht.
Gruß, Sascha Helmut Leinfellner schrieb:
Hallo Leute! Bei meinem letzten Projekt ist vom Kunden her eine Frage aufgetaucht [ich versuche, die relevanten Fakten zu schreiben]: der Kunde hat (im Wesentlichen) einen Shop mit einigen Anpassungen und Erweiterungen bestellt. Es wurde (leider!) kein Vertrag abgeschlossen. Ich habe in Auftrag gearbeitet. Der Kunde hat eine (ungefähre) Spezifikation seiner Vorstellungen als Basis geliefert. Die Software ist nicht als Standard-Software, sondern speziell auf den Kunden zugeschnitten einzustufen. Nach Fertigstellung der Arbeit verlangte der Kunde den kompletten Quellcode und meinte, er hätte auch alle Rechte auf diesen Code. Auch das, ihn gegebenenfalls von einem anderen Programmierer weiter entwickeln / verändern zu lassen. Meiner Ansicht nach bin ich nicht nur Autor / Urheber der Software (ausschließlich des cakePHP-Quellcodes natürlich!), sondern liegen die Rechte auf weitere Veränderung auch bei mir. Das Angebot, diese Rechte abzukaufen, hat er (bis jetzt) abgelehnt. Haben einige von euch Einsicht in die aktuelle Rechtslage? Eventuell gilt hier spezielles österreichisches Recht. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Danke für eure Hilfe, Helmut
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