>Ein deutsches Gericht ist n�mlich zum Schluss gekommen, dass 
>Personalauswesnummern einen ausreichenden Jugendschutz 
>darstellen - siehe: 
>http://www.heise.de/newsticker/data/anw->04.03.03-007/
>(leider 
>ist heise.de nicht in der Lage den 
>Urteilstext zu linken, denn der w�rde mich interessieren - ich 
>bin n�mlich der Meinung, dass eine Simple Abfrage [bist Du 
>�ber 16 oder nicht] ausreichen w�rde)

Genau, ich sogar weiter gehen, benutzt jemand diesen
service durch falschangaben ist das Betrug, verantwortlichkeit
liegt bei minderjaehrigen bei den Eltern. ;-).


Gruss

Roman Pittroff
Consulting
Bangkok, Thailand

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