Hmmm,... naja,... und wenn ich mir ne Flasche Jackie hinter die Birne kippe
und im Suff jemanden ersteche bin ich unzurechnungsf�hig und komm in 2
Jahren wieder raus (wenn nich gleich auf Bew�hrung),......  :-(


Naja,... wie auch immer,... das ist ein Thema das sicherlich von vielen
Seiten immer unterschiedlich aufgefasst und ausgelegt wird. Alles
ansichtssache.

Ich pers�nlich finds halt Quatsch jemanden an zu zeigen weil er mich
beleidigt. Ich w�rde ihm (nicht ihr) eine auf die Klappe haun un gut is. Das
dauert 3 Minuten und nicht wenns bl�d l�uft n ganzes Jahr und macht auch
nicht noch u. U. ein Leben kaputt. Ausserdem spar ich mir den ganzen Kram
mit dem Gericht usw.  (Aber ich sehs ja ein das das in diesem Fall ein klein
wenig schwierig ist, wenn man nicht mal weis wenn man verkloppen mu�)




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Von: [EMAIL PROTECTED]
[mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Citastrom Team
Gesendet: Dienstag, 7. Oktober 2003 11:24
An: [EMAIL PROTECTED]
Betreff: AW: [Coffeehouse] Beleidigungen in D


Hmm das ist nun mal der Paragraph im StGB au�erdem hei�t
es ja auch "oder" mit Geldstrafe, bzw. Unterlassungsklage

Oliver


-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: [EMAIL PROTECTED]
[mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Stephan Schumann,
K+K Computer GmbH
Gesendet: Dienstag, 7. Oktober 2003 11:22
An: [EMAIL PROTECTED]
Betreff: AW: [Coffeehouse] Beleidigungen in D

uiuiui... das is aber starker Tobak.

Um mich hinreissen zu lassen jemanden in den Bau zu schicken mu� die
Beleidigung aber wirklich wirklich wirklich extrem gewaltig sein.








-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: [EMAIL PROTECTED]
[mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Citastrom Team
Gesendet: Dienstag, 7. Oktober 2003 11:11
An: [EMAIL PROTECTED]
Betreff: AW: [Coffeehouse] Beleidigungen in D


� 185
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer T�tlichkeit begangen
wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit freundlichen Gr��en 

Oliver

-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: [EMAIL PROTECTED]
[mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Mayer, Stefan
Gesendet: Dienstag, 7. Oktober 2003 08:30
An: [EMAIL PROTECTED]
Betreff: [Coffeehouse] Beleidigungen in D

Frage: Wenn ich in einem Forum in Deutschland von einem User zutiefst
beleidigt werde - welche rechtliche Handhabe habe ich (aus �sterreich), um
zu verlangen, da� der Beitrag gel�scht wird?

Stefan.
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