Tach! > Hmm. Also das man ca. eine Woche Zeit hat hab ich auch mal in einem Artikel > in der CT gelesen.
H�ngt stark vom jeweils zust�ndigen Gericht ab, denke ich mal. Laut dem bereits mal gelinkten Paper (http://www.internetrecht-rostock.de/haftung- foren-chats.pdf) ist die normale Frist 1 - 2 Wochen. Dabei ist zu beachten da� das noch auf der alten Fassung vom Teletubbies^H^H^H^H^H^H^Hdienstegesetz beruht. F�r die aktuelle Fassung gibts noch keine Urteile. > Und mal ne bl�de Frage. Wir haben auf unserer hp die M�glichkteit das > Besucher eine Artikelinformation an einen Freund/Bekannten schicken k�nnen. > K�nnen wir daf�r eigentlich auch irgendwie belangt werden? Gute Frage, ich f�rchte ja. Irgendwer findet das sicher strafbar. LG D'dorf ist da ein guter Kandidat :-) > Ich dr�ck dir auf jedenfall die Daumen das da nicht noch mehr passiert! Gleichfalls, Bernd This email is confidential, and now that you have read it you are legally obliged to shoot yourself. Or shoot a lawyer, if you prefer. If you have received this email in error, place it in its original wrapping and return for a full refund. By opening this email, you accept that Elvis lives. _______________________________________________ Coffeehouse mailing list [EMAIL PROTECTED] http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
