also ich kenne mich rein rechtm��ig kaum aus, aber ich denke, sowas f�llt unter 
arglistige t�uschung. ich glaube nicht, dass es relevant ist, wann es dir aufgefallen 
ist, wenn du noch ger�t und packung hast und damit beweisen kannst, dass nicht das 
drin ist, was versprochen wurde.

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In Bezug auf:


Hallo Kaffetrinker,

da hier schon sooo viele Antworten gefunden wurden,
werde ich hier auch mal mein Gl�ck versuchen....
Problem:
Ich hab ein TV-PVR USB Box. Auf der Verpackung steht
gro� und breit, das man mit dem Teil auch Videotext
empfangen kann. Dies kann die Box aber definitiv NICHT !!!

Der Support teilte mir lapidar mit, das es sich um einen
Druckfehler auf der Verpackung handelt.
Das Ding wurde im Oktober letzten Jahres gekauft, aufgefallen
ist es mir letztlich erst vor ein paar Wochen... :-((

Hat jemand von Euch Erfahrung wie man mit sowas umgeht, bzw.
was f�r Rechte ich diesbez�glich habe ?

Gru� aus dem ein bi�chen verschneiten D�sseldorf

Olli
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