Wir hatten das Thema k�rzlich in der Schule behandelt. Damit von einem Einbruch die Rede ist, muss (nach Schweizer Recht) nachweislich eine Sicherheitsvorherkehrung umgangen werden. Ob das beim Zugriff auf ein mit directory listening offenes Verzeichnis geschieht ist zwar unwahrscheinlich, aber rechtlich nicht ganz klar geregelt.
Im relevanten Teil des Schweizer Strafrechts gibt es einen Paragrafen der alllenfalls in diesem Zusammenhang (mangelnder Schutz) zum Zug kommen kann - das "Erschleichen von Rechenleistung". Da das f�r einen Filezugriff jedoch nicht nachweislich verrechenbar sein d�rfte er�brigt sich das Thema f�r einen Juristen ab hier. Anders siehts aber aus wenn man einen offenen ftp-Server als Warezschleuder benutzt.


Stephan


Ich bin mir nicht sicher, ob ein "Einbruch" in ein System schwer sein muss,
um als solcher zu gelten....


Claudius

_______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [EMAIL PROTECTED] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse

Antwort per Email an