Im relevanten Teil des Schweizer Strafrechts gibt es einen Paragrafen der alllenfalls in diesem Zusammenhang (mangelnder Schutz) zum Zug kommen kann - das "Erschleichen von Rechenleistung". Da das f�r einen Filezugriff jedoch nicht nachweislich verrechenbar sein d�rfte er�brigt sich das Thema f�r einen Juristen ab hier. Anders siehts aber aus wenn man einen offenen ftp-Server als Warezschleuder benutzt.
Stephan
Ich bin mir nicht sicher, ob ein "Einbruch" in ein System schwer sein muss, um als solcher zu gelten....
Claudius
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