Hi!

Hier die Antwort eines Rechtsanwalt, wie's in � aussieht. 

> wenn dein Programm lediglich kontrolliert, wann der PC
> eingeschaltet wird, dann ist das kein Problem. Du darfst
> nur seine privaten Mails nicht lesen.
>
> Eine Video�berwachung ist jedenfalls unzul�ssig und
> verletzt nicht nur Pers�nlichkeitsrechte als auch
> arbeitsrechtliche Vorschriften.
>
> Der Beweis der Nutzung des PCs durch den Nachtportier
> muss euch anders gelingen (etwa dein Programm, oder �berhaupt
> eine interne Zeiterfassung.
>
> Achtung wenn der Mitarbeiter entlassen werden soll m�sste man
> ihn vorher jedenfalls ausdr�cklich verwarnen.

Nix neues eigentlich. Aber immerhin best�tigt.

Gute Nacht

Stefan

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