Hi! Hier die Antwort eines Rechtsanwalt, wie's in � aussieht.
> wenn dein Programm lediglich kontrolliert, wann der PC > eingeschaltet wird, dann ist das kein Problem. Du darfst > nur seine privaten Mails nicht lesen. > > Eine Video�berwachung ist jedenfalls unzul�ssig und > verletzt nicht nur Pers�nlichkeitsrechte als auch > arbeitsrechtliche Vorschriften. > > Der Beweis der Nutzung des PCs durch den Nachtportier > muss euch anders gelingen (etwa dein Programm, oder �berhaupt > eine interne Zeiterfassung. > > Achtung wenn der Mitarbeiter entlassen werden soll m�sste man > ihn vorher jedenfalls ausdr�cklich verwarnen. Nix neues eigentlich. Aber immerhin best�tigt. Gute Nacht Stefan _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [EMAIL PROTECTED] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
