einmalig f�llt unter "kleinunternehmerregel". unter (ich glaub) 400 euro muss
das nicht gemeldet werden. dr�ber muss man das FA informieren.
mwst ab �ber 25000 euro/jahr, dann ist gewerbeschein (und eventuell
sozialversicherung) f�llig.

aber wie schon erw�hnt, so ein steuerberater wei� das genau.

mfg,
micha

> -----Urspr�ngliche Nachricht-----
> Von: [EMAIL PROTECTED]
> [mailto:[EMAIL PROTECTED] Auftrag von Carsten Wawer
> Gesendet: Mittwoch, 18. August 2004 11:28
> An: [EMAIL PROTECTED]
> Betreff: [Coffeehouse] Einmalig als Freier arbeiten - Wie?
>
>
> hi,
>
> ich �berlege einmalig (f�r das Projekt eines Freundes) neben meiner
> Festanstellung auch mal als Freier zu arbeiten. Wie stellt man das am
> besten an? Direkt Gewerbe anmelden, oder kann man das auch irgendwie
> anders? Ab wann mu� ich MwSt angeben?
>
> Mit bestem Gru�
> Carsten Wawer
>
>
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