einmalig f�llt unter "kleinunternehmerregel". unter (ich glaub) 400 euro muss das nicht gemeldet werden. dr�ber muss man das FA informieren. mwst ab �ber 25000 euro/jahr, dann ist gewerbeschein (und eventuell sozialversicherung) f�llig.
aber wie schon erw�hnt, so ein steuerberater wei� das genau. mfg, micha > -----Urspr�ngliche Nachricht----- > Von: [EMAIL PROTECTED] > [mailto:[EMAIL PROTECTED] Auftrag von Carsten Wawer > Gesendet: Mittwoch, 18. August 2004 11:28 > An: [EMAIL PROTECTED] > Betreff: [Coffeehouse] Einmalig als Freier arbeiten - Wie? > > > hi, > > ich �berlege einmalig (f�r das Projekt eines Freundes) neben meiner > Festanstellung auch mal als Freier zu arbeiten. Wie stellt man das am > besten an? Direkt Gewerbe anmelden, oder kann man das auch irgendwie > anders? Ab wann mu� ich MwSt angeben? > > Mit bestem Gru� > Carsten Wawer > > > _______________________________________________ > Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: > [EMAIL PROTECTED] > An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: > http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse > _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [EMAIL PROTECTED] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
