Tach!

> >> Damit jeder wei� wo ich stehe: das "Folterurteil" gegen den
> >> Polizeih�uptling war voll zu Recht - wenn man sowas erlaubt, begibt
> >> man
> >
> > Mit dem Standpunkt habe ich gewaltig Probleme.  Die Entscheidung war:
> >
> > Blaues Auge und/oder Schmerzen f�r den T�ter
> > - oder -
> > Ein totes Kind
> >
> > Die Schmerzen vergehen - das Kind bleibt mausetot.
>
> Nur ist ein Polizist kein Richter, der so etwas von sich aus einfach
> entscheiden darf.
> Und was �ber ALLEM anderen (also sogar vor dem Leben) steht in
> Deutschland: Die W�rde des Menschen ist unantastbar.

In der Tat.

Und wenn man mit so Argumenten kommt von wegen 'ein blaues Auge f�r
einen (mutmasslichen) T�ter ist besser als <emotional besetzter
Begriff>' dann sind wir bald bei - modern gesagt - 'pre-crime' -
klassisch gesagt - 'Hexenjagd'.

          Bernd

Hmm. Y'know, there are other possibilities if we assume that
filenames
are UTF-8...yikes...wait, put down that meat cleaver! Aieeee!!!
            --Larry Wall


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