Moin Martin,

einen Datenschutzbeauftragten braucht jede Firma mit 5 Mitarbeitern und mehr, 
die Zugang zu Personen bezogenen Daten haben und diese elektronisch erfassen. 
Sollte es noch jemanden geben der dies mit Karteikarten tut ist dieser erst bei 
25 Mitarbeitern erforderlich. Ãrzte und Apotheken sind auf Grund der Erhebung 
von besonderen Daten immer dazu angehalten einen Datenschutzbeauftragten zu 
haben.
 
Gesetzliche Grundlage ist hier das BDSG vom Mai 2004.

Sollte die Firma keinen DSB haben kÃnnen Strafen zwischen 25.000â bis 
250.000â verhÃngt werden. 

Personenbezogene Daten sind kurz gesagt Daten, die du nicht aus einem 
Telefonbuch entnehmen kannst. Also Kontonummer, Geburtstag etc. Besondere Daten 
sind z.B. ethnische, religÃse Daten etc. 

Datenschutz wird von vielen nicht beachtet, weil ihnen wahrscheinlich die 
Konsequenzen daraus nicht bewusst sind.

Das BDSG als PDF kannst du von mir haben kurze Mail an [EMAIL PROTECTED] und 
ich sende dir noch ein paar Infos.


GruÃ
Gerrit
Konkret:

Wann brauch ich einen Datenschutzbeauftragten?
Was ist die gesetzl. Grundlage?
Welche Aufgaben, muss dieser erfÃllen?
Was genau sind personenbezogene Daten? Wie definieren sich diese?


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