> > > Ich stelle mal in den Raum wie jemand vom Finanzamt auf 
> > einer ausgedruckten Rechnung 
> > > erkennen kann, ob digital signiert oder nicht...
> 
> Und was ist mit EDIFACT Invoices?
> Da werden t�glich Millionen davon herumgeschickt - die sind ja auch nicht
> signiert.
> 
> Mit freundlichen Gr��en
> Robert


Nach � 14 Abs. 3 UStG sind bei elektronischer �bermittlung der Rechnung die 
Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts zu gew�hrleisten. Dies 
kann auf zwei Arten erfolgen:

    * mit qualifizierter elektronischer Signatur beziehungsweise mit 
qualifizierter elektronischer Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem 
Signaturgesetz oder
    * im EDI-Verfahren (elektronischer Datenaustausch) mit einer zus�tzlichen 
zusammenfassenden Rechnung in Papierform oder in elektronischer Form, wenn 
diese zusammenfassende Rechnung mindestens mit einer qualifizierten 
elektronischen Signatur versehen wurde. 



Was Deine Frage beantwortet.

Gru� Mansur

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