> > > Ich stelle mal in den Raum wie jemand vom Finanzamt auf
> > einer ausgedruckten Rechnung
> > > erkennen kann, ob digital signiert oder nicht...
>
> Und was ist mit EDIFACT Invoices?
> Da werden t�glich Millionen davon herumgeschickt - die sind ja auch nicht
> signiert.
>
> Mit freundlichen Gr��en
> Robert
Nach � 14 Abs. 3 UStG sind bei elektronischer �bermittlung der Rechnung die
Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts zu gew�hrleisten. Dies
kann auf zwei Arten erfolgen:
* mit qualifizierter elektronischer Signatur beziehungsweise mit
qualifizierter elektronischer Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem
Signaturgesetz oder
* im EDI-Verfahren (elektronischer Datenaustausch) mit einer zus�tzlichen
zusammenfassenden Rechnung in Papierform oder in elektronischer Form, wenn
diese zusammenfassende Rechnung mindestens mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen wurde.
Was Deine Frage beantwortet.
Gru� Mansur
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