> Nach � 14 Abs. 3 UStG sind bei elektronischer �bermittlung > der Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit > des Inhalts zu gew�hrleisten. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: > > * mit qualifizierter elektronischer Signatur > beziehungsweise mit qualifizierter elektronischer Signatur > mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder > * im EDI-Verfahren (elektronischer Datenaustausch) mit > einer zus�tzlichen zusammenfassenden Rechnung in Papierform > oder in elektronischer Form, wenn diese zusammenfassende > Rechnung mindestens mit einer qualifizierten elektronischen > Signatur versehen wurde.
Letzteres macht nicht jeder... Mit freundlichen Gr��en Robert _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
