Und wie signiert man Papierrechnungen ? 
Wie muss/kann ich es beweisen das ich eine Rechnung per Post bekam ??

Die kann man doch auch f�lschen. So ein Schwachsinn kann nur Beamte einfallen.

HH

> -----Urspr�ngliche Nachricht-----
> Von: [EMAIL PROTECTED] 
> [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Robert Fuchs
> Gesendet: Mittwoch, 02. M�rz 2005 16:18
> An: [email protected]
> Betreff: RE: [Coffeehouse] Was soll man davon halten? eMail - 
> Rechnungen mussen signiert sein
> 
> > Nach � 14 Abs. 3 UStG sind bei elektronischer �bermittlung 
> > der Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit 
> > des Inhalts zu gew�hrleisten. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:
> > 
> >     * mit qualifizierter elektronischer Signatur 
> > beziehungsweise mit qualifizierter elektronischer Signatur 
> > mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder
> >     * im EDI-Verfahren (elektronischer Datenaustausch) mit 
> > einer zus�tzlichen zusammenfassenden Rechnung in Papierform 
> > oder in elektronischer Form, wenn diese zusammenfassende 
> > Rechnung mindestens mit einer qualifizierten elektronischen 
> > Signatur versehen wurde. 
> 
> Letzteres macht nicht jeder...
> 
> Mit freundlichen Gr��en
> Robert
> 
> 
> _______________________________________________
> Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an:
> [email protected]
> An-/Abmeldung und Suchfunktion unter:
> http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
> 
> -- 
> No virus found in this incoming message.
> Checked by AVG Anti-Virus.
> Version: 7.0.300 / Virus Database: 266.5.7 - Release Date: 01.03.2005
>  
> 

-- 
No virus found in this outgoing message.
Checked by AVG Anti-Virus.
Version: 7.0.300 / Virus Database: 266.5.7 - Release Date: 01.03.2005
 

_______________________________________________
Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an:
[email protected]
An-/Abmeldung und Suchfunktion unter:
http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse

Antwort per Email an