Und wie signiert man Papierrechnungen ? Wie muss/kann ich es beweisen das ich eine Rechnung per Post bekam ??
Die kann man doch auch f�lschen. So ein Schwachsinn kann nur Beamte einfallen. HH > -----Urspr�ngliche Nachricht----- > Von: [EMAIL PROTECTED] > [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Robert Fuchs > Gesendet: Mittwoch, 02. M�rz 2005 16:18 > An: [email protected] > Betreff: RE: [Coffeehouse] Was soll man davon halten? eMail - > Rechnungen mussen signiert sein > > > Nach � 14 Abs. 3 UStG sind bei elektronischer �bermittlung > > der Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit > > des Inhalts zu gew�hrleisten. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: > > > > * mit qualifizierter elektronischer Signatur > > beziehungsweise mit qualifizierter elektronischer Signatur > > mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder > > * im EDI-Verfahren (elektronischer Datenaustausch) mit > > einer zus�tzlichen zusammenfassenden Rechnung in Papierform > > oder in elektronischer Form, wenn diese zusammenfassende > > Rechnung mindestens mit einer qualifizierten elektronischen > > Signatur versehen wurde. > > Letzteres macht nicht jeder... > > Mit freundlichen Gr��en > Robert > > > _______________________________________________ > Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: > [email protected] > An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: > http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse > > -- > No virus found in this incoming message. > Checked by AVG Anti-Virus. > Version: 7.0.300 / Virus Database: 266.5.7 - Release Date: 01.03.2005 > > -- No virus found in this outgoing message. Checked by AVG Anti-Virus. Version: 7.0.300 / Virus Database: 266.5.7 - Release Date: 01.03.2005 _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
