> 1. Es geht bei der Sache um den Grundsatz ob man sich strafbar macht wenn man
> die Webseite einer Firma verlinkt, die einer 100% legalen Gesch�ftst�tigkeit
> nachgeht (ansonsten w�rde die Musikindurstrie ja direkt Kurs auf Slysoft
> nehmen
> - geht aber nicht).

Die SW kann(wird sehr oft) f�r illegale Dinge genutzt.
Ein Schweizer Sackmesser zu besitzen ist auch legal, weil aber einige damit im
Flugzeug bl�de Dinge anstellen k�nnen darfst du es nicht mitnehmen.
Es kommt also nicht nur darauf an, wozu etwas grunds�tzlich dient sondern was
man damit machen kann.

> Und - wieso haften Waffenhersteller eigentlich nicht auch f�r alle Taten, die
> mit Ihren Erzeugnissen vollbracht werden? Hinkt etwas ok, geht aber in die
> Richtung.

Die Waffen werden ja auch nicht entwickelt, um Seiffenblasen zu blasen. In der
Schweiz wird man sehrwohl bestrafft, wenn man Waffen in bestimmte L�nder
verkauft.

> Nun wird es aber verboten dar�ber zu schreiben und die Sachlage durch die
> Tatsache zu untermauren, dass es M�glichkeiten gibt den Kopierschutz zu
> umgehen.

Nein, das wurde ja nicht verboten. Bestraft wurden sie, weil sie es vereinfacht
haben, an diese Ware zu kommen. Stell dir vor, der Tagi schreibt einen
Hasch-Beitrag und schreibt am Schluss, wo in Z�rich man guten Hasch bekommt.

Gruss Christoph
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