<http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=266241&channel=1>
Die Geschichte mit den Gegendarstellungen d�rfte durchwegs unwitzig werden:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_medien2a.htm#%A7_21
Wie herrlich schwammig doch "...hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die �ffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen". Blogbesitzer sollten gleich mal die Asbestunterw�sche auspacken wenn sie ein Produkt negativ bewerten in einem Blogeintrag. Oder sich eine Rechtsschutzversicherung besorgen.
Ditto nicht weniger unhappig ist Paragraph 6 Absatz 3a (<http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_medien1a.htm#%A7_6.>). "Gebotene Sorgfalt" wird sicherlich ein netter Streitpunkt werden als was das definiert ist. Bei Foren und Mailinglisten d�rfte das dann zu einem "War by Proxy" ausarten. Und die neuen Strafh�hen klingen auch nett. Daf�r freut mich � 33 2a.
� 7b. 1 - wehe es postet hier herinnen noch jemand was zum beliebtesten deutschen Abmahnanwalt.
� 7c. 1 - tja, man sollte besser keinen Mitschnitt eines Telefonats oder �berwachungskamera (und sei es nur die eigene Webcam) mehr auf der privaten Homepage verbreiten, sonst wird das teuer. Weil nur Paragraphen 9 bis 20 nicht auf eine Website mit "einen �ber die Darstellung des pers�nlichen Lebensbereiches oder die Pr�sentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen" anzuwenden sind.
� 36a. Den Juristen h�tte mal wer was vom Google Cache erz�hlen sollen. Ansonsten ist "Eine Geldbu�e bis zu 2 000 Euro geb�hrt f�r jeden Tag, an dem die Stellen der Website, welche die strafbare Handlung begr�nden, nach Ablauf der gerichtlichen Frist weiterhin abrufbar sind." nicht erkl�rbar. Also wenn ich Kohle machen will, dann habe ich hier den tollsten Aufh�nger aller Zeiten - der Betreiber der Site kommt der Aufforderung nach, Google hat es noch im Cache - also her mit dem Cash!
V�llig unverst�ndlich f�r mich ist � 51, Ausf�hrung hier nachzulesen:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_medien2a.htm#%A7_51
Ich freu' mich ja schon �ber den ersten sinnlosen Prozess gegen US-amerikanische Nazis. Ist ja weltfremd. Aber leider wie es scheint inzwischen �blich. �sterreich ist ja nicht das erste Land das meint da� das Internet nach lokalen Gesetzen gebogen werden kann.
Chris
PS: Juristische Fehler in meiner Ausf�hrung darf der Finder behalten. Beruft Euch nicht auf dieses Posting wenn es dann im echten Leben nicht so ist.
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