Der Gedanke mit Impressum in jeden Posting kam mir auch; vor allem stelle ich mir die Publikation einer Gegendarstellung in einer Mailingliste / NNTP Newsgroup durchwegs lustig vor (wegen der Dauer der geforderten "Darstellung")

Chris

At 06:15 PM 5/15/2005, you wrote:
Da sag du noch mal, dass die Deutsche nicht ganz ... sind in ihrer
Gestzgebung. *lach *lach
M�ssen wir denn hier in jedem Posting auch ein vollst�ndiges Impressum ab
1.7. abgeben....

Gru�

Rene

'-----Urspr�ngliche Nachricht-----
'Von: [EMAIL PROTECTED]
'[mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Christoph Wille
'Gesendet: Sonntag, 15. Mai 2005 15:17
'An: [email protected]
'Betreff: [Coffeehouse] Medienrechtliches in AT
'
'<http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=266241&;
channel=1>
'
'Die Geschichte mit den Gegendarstellungen d�rfte durchwegs
'unwitzig werden:
'
'http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_medien2a.htm#%A7_21'
'Wie herrlich schwammig doch "...hinausgehenden
'Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die
'�ffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen". Blogbesitzer
'sollten gleich mal die Asbestunterw�sche auspacken wenn sie
'ein Produkt negativ bewerten in einem Blogeintrag. Oder sich
'eine Rechtsschutzversicherung besorgen.
'
'Ditto nicht weniger unhappig ist Paragraph 6 Absatz 3a
'(<http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_medien1a.htm#%A7_6.>).
'"Gebotene Sorgfalt" wird sicherlich ein netter Streitpunkt
'werden als was das definiert ist. Bei Foren und Mailinglisten
'd�rfte das dann zu einem "War by Proxy" ausarten. Und die
'neuen Strafh�hen klingen auch nett. Daf�r freut mich � 33 2a.
'
'� 7b. 1 - wehe es postet hier herinnen noch jemand was zum
'beliebtesten deutschen Abmahnanwalt.
'
'� 7c. 1 - tja, man sollte besser keinen Mitschnitt eines
'Telefonats oder �berwachungskamera (und sei es nur die eigene
'Webcam) mehr auf der privaten Homepage verbreiten, sonst wird
'das teuer. Weil nur Paragraphen 9 bis 20 nicht auf eine
'Website mit "einen �ber die Darstellung des pers�nlichen
'Lebensbereiches oder die Pr�sentation des Medieninhabers
'hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen" anzuwenden sind.
'
'� 36a. Den Juristen h�tte mal wer was vom Google Cache
'erz�hlen sollen.
'Ansonsten ist "Eine Geldbu�e bis zu 2 000 Euro geb�hrt f�r
'jeden Tag, an dem die Stellen der Website, welche die
'strafbare Handlung begr�nden, nach Ablauf der gerichtlichen
'Frist weiterhin abrufbar sind." nicht erkl�rbar.
'Also wenn ich Kohle machen will, dann habe ich hier den
'tollsten Aufh�nger aller Zeiten - der Betreiber der Site kommt
'der Aufforderung nach, Google hat es noch im Cache - also her
'mit dem Cash!
'
'V�llig unverst�ndlich f�r mich ist � 51, Ausf�hrung hier nachzulesen:
'
'http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_medien2a.htm#%A7_51'
'Ich freu' mich ja schon �ber den ersten sinnlosen Prozess
'gegen US-amerikanische Nazis. Ist ja weltfremd. Aber leider
'wie es scheint inzwischen �blich. �sterreich ist ja nicht das
'erste Land das meint da� das Internet nach lokalen Gesetzen
'gebogen werden kann.
'
'Chris
'
'PS: Juristische Fehler in meiner Ausf�hrung darf der Finder behalten.
'Beruft Euch nicht auf dieses Posting wenn es dann im echten
'Leben nicht so ist.


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[email protected]
An-/Abmeldung und Suchfunktion unter:
http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse

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