Guter Tip, das hatte ich auch so im Hinterkopf. Danke! Ciao Olaf
At 10:13 15.06.2005, you wrote:
> In den AGB steht der Passus drin mit "...bleibt bis zur > vollst�ndigen Bezahlung Eigentum von...". > Zahlungsziel ist weit �berschritten. Vielleicht muss ich das > mit dem offline-gehen in die AGBs aufnehmen. Ich sehe schon, > ist ein schwieriges Thema... Musste nicht, reicht wenn du vorher die Abschaltung ank�ndigst. Wenn du allerdings ein gerichtliches Mahnverfahren anstrebst und das Geld m�glichst schnell brauchst, w�rde ich die Seite in jedem Fall im Netz lassen, sonst ziehts sich ev. Nur unn�tig in die L�nge. D.h. der Kunde wiederspricht ev. den offenen Forderungen, weil angeblich keine Leistung erbracht wurde, da Seite ja offline und dann dauert es locker noch 2-3 Monate bis du villeicht dein Geld siehst ;) Gruss, Martin
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