> Moin Leute, > > wir haben einen Kunden der leider nicht zahlen will. Er meldet sich > �berhaupt nicht, am Telefon l�ssst er sich verleugnen. Ich > habe aber noch > den Zugang zu seinem Webserver. Meine Fragen: > > - darf ich bis zur vollst�ndigen Bezahlung der geleisteten Arbeit die > website wieder vom Netz nehmen und gleichzeitig einen Mahnbescheid > losschicken (Mahnung hat er schon bekommen)? > 1. Hast zur Abnahme der Leistung unter Fristsetzung ,mit Ablehnungsandrohung gesetzt?
Solltest Du machen (Einschreiben mit RS) > - oder muss die website in H�nden des Kunden sein, wenn ich einen > Mahnbescheid erwirken m�chte? Siehe oben > > - darf ich �berhaupt die website einfach so wieder vom Netz > nehmen oder ist Nein > das "Hausfriedensbruch"? zB. ja _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
