> Moin Leute,
> 
> wir haben einen Kunden der leider nicht zahlen will. Er meldet sich 
> �berhaupt nicht, am Telefon l�ssst er sich verleugnen. Ich 
> habe aber noch 
> den Zugang zu seinem Webserver. Meine Fragen:
> 
> - darf ich bis zur vollst�ndigen Bezahlung der geleisteten Arbeit die 
> website wieder vom Netz nehmen und gleichzeitig einen Mahnbescheid
> losschicken (Mahnung hat er schon bekommen)?
> 
1. Hast zur Abnahme der Leistung unter Fristsetzung ,mit Ablehnungsandrohung 
gesetzt?

Solltest Du machen (Einschreiben mit RS)

> - oder muss die website in H�nden des Kunden sein, wenn ich einen 
> Mahnbescheid erwirken m�chte?

Siehe oben
> 
> - darf ich �berhaupt die website einfach so wieder vom Netz 
> nehmen oder ist 

Nein

> das "Hausfriedensbruch"?

zB. ja
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