Du definierst virtuell also daran ob die Person, die die Regeln aufstellt von der Person verschieden ist, die die Regeln auf Einhaltung kontrolliert, sowie von der, die die Regelverstöße ahndet.

Gut daß ich in den Listen alle drei Posten fülle.

Chris

At 08:05 AM 11/3/2005, you wrote:
> Gesetze als virtuelle Welt zu bezeichnen ist ein
> wenig, sagen wir mal, weltfremd.
>
> Chris

Vielleicht ist der Begriff bei uns anders besetzt, aber wenn per Gesetz eine
Sache zu einer anderen Umdefiniert wird, dann hat das erstmal keine
Auswirkungen auf die Realität. Ein Suchtgift entwickelt nicht plötzlich die
implizierten Eigenschaften, wenn das Gesetzt ein Mittel so bezeichnet. Ergo
ist die vom Gesetz geschaffene Wirklichkeit eine von der umgebenden zu
trennende. Du hingegen siehst die Auswirkung, die durchaus auf in der real
lebenden Welt existiert und ziehst daraus den Schluss, dass die Gesetzeswelt
keine virtuelle ist. Legislative und Judikative sind erstmal virtuell, erst
die Exekutive sorgt für die Umsetzung in die reale Welt.


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