> Also Punkt (b) wäre strafbar - für den Fahrzeughalter.
Das ist natürlich so - aber der potentielle Einbrecher weiss ja nicht wie
gewissenhaft der Halter denn nun wirklich ist.

> Ich find's generell nicht OK daß Behörden Daten 
> an Privatpersonen außerhalb eines Gerichtsverfahrens aushändigen dürfen.
Grundsätzlich finde ich das auch. Gerde bei der Steuererklärung finde ich das
aber z.B. ein sehr gutes Mittel zur Selbstüberwachung. Selbstjustiz geht in
meinem Verständnis einiges weiter. 

Gruss
Stephan
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