> Also Punkt (b) wäre strafbar - für den Fahrzeughalter. Das ist natürlich so - aber der potentielle Einbrecher weiss ja nicht wie gewissenhaft der Halter denn nun wirklich ist.
> Ich find's generell nicht OK daß Behörden Daten > an Privatpersonen außerhalb eines Gerichtsverfahrens aushändigen dürfen. Grundsätzlich finde ich das auch. Gerde bei der Steuererklärung finde ich das aber z.B. ein sehr gutes Mittel zur Selbstüberwachung. Selbstjustiz geht in meinem Verständnis einiges weiter. Gruss Stephan _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
