Hi,

> Die rechtlich erforderlichen Inhalte eines Impressums sind mir soweit
> bekannt. Allerdings stehe ich nun vor einem neuen Problem.
> 
> Wie schaut es aus, wenn ein Internetangebote die Produkte und
> Dienstleistungen von drei Unternehmen darstellt. Muss ich dann jedes
> einzelne Unternehmen darstellen, oder reicht es aus, dass für den
> Webauftritt verantwortliche Unternehmen zu nennen.
> Es gilt hier deutsches Recht!
> 
> Habe nix gefunden oder ich weiß nicht so recht wonach ich suchen soll.

<halbWissen>

ich bin kein Anwalt, aber imho kann es bei ner Website ja immer nur
einen Betreiber geben, rein rechtlich. Wenn die drei Unternehmen sich
für die Website zusammentun, ohne dafür ne eigene Firma zu gründen,
dann müssen sie imho einen V.i.S.d.P. ernennen der dann trotzdem wieder
dafür grade steht.

</halbWissen>

Aber wie das genau ist, würde ich mal bei nem Anwalt nachfragen ...

Gruß, Th.

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