I'll do a translation when I have time. (Note that this could be as late as next week). Montag, 14. Dezember 1998 Verschleierungstaktik bei Kryptopolitik Neue Exportbeschr�nkungen f�r Verschl�sselungsprodukte Auf Druck der USA haben letzte Woche in Wien 33 Staaten, darunter auch die Schweiz, neue Bewilligungspflichten f�r den Export von Verschl�sselungssoftware vereinbart. Die Umsetzung bleibt dabei aber den einzelnen Staaten �berlassen. Die Vereinbarung d�rfte in der Schweiz und in Europa kaum �nderungen der bisherigen Praxis bewirken. Die Meldung, dass die USA europ�ische Staaten zu versch�rften Kontrollen beim Export von Verschl�sselungssoftware h�tten zwingen k�nnen, sorgte letzte Woche f�r Aufregung. Doch die Vereinbarung, die der Sonderbeauftragte der Vereinigten Staaten, David Aaron, amerikanischen Journalisten als grossen Sieg der USA verkaufte und die in der Folge von einigen Kommentatoren als Niederlage f�r den Rest der Welt gewertet wurde, �ndert genau betrachtet die Bedingungen beim Verkauf und bei der Nutzung von Software f�r die Verschl�sselung von Computerdaten kaum. Nach wie vor ist es schwierig, leistungsf�hige Verschl�sselungssoftware aus den USA zu exportieren, nach wie vor ist es m�glich, dass etwa Schweizer Firmen ihre leistungsf�higen Kryptoprogramme auch ausserhalb der Schweiz verkaufen. Dass die Revision der Wassenaar-Vereinbarung in der �ffentlichkeit Aufregung verursachte, liegt weniger am Inhalt als eher daran, dass der US-Diplomat die Stimmungslage f�r eine PR-Aktion zu nutzen suchte. Dies sorgte in europ�ischen Regierungskreisen f�r Kopfsch�tteln. Sturm im Wasserglas In der Praxis d�rften die letzte Woche an einer Plenartagung in Wien getroffenen �nderungen der Wassenaar-Vereinbarung - des 1996 geschaffenen Nachfolgers der Technologie-Ostexportkontrollbeh�rde COCOM - vorerst wenig Auswirkungen zeigen. Der Wassenaar-Vereinbarung geh�ren neben den USA weitere 32 Industrienationen, darunter die Schweiz und auch die meisten osteurop�ischen Staaten und Russland, an. Die Vereinbarung ist weder �self-executing� noch rechtlich verbindlich, muss also von den einzelnen Staaten national umgesetzt werden. Schon bisher sah sie im Rahmen der Exportkontrollen eine Bewilligungspflicht f�r die Ausfuhr von Verschl�sselungstechnik in Nichtmitgliedstaaten vor, da solche Produkte meist als �Dual Use�-Produkte betrachtet werden, weil sie sich auch milit�risch einsetzen lassen. Software, die wie etwa Web-Browser oder E-Commerce-Server als sogenannte �mass market products� vertrieben wurden, war davon aber ausgenommen. Neu soll auf Druck der USA auch die Ausfuhr solcher Software einer Bewilligungspflicht unterliegen, sofern sie Schl�ssel verwendet, die l�nger sind als 64 Bit. F�r den Export in die Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung sind aber weiterhin keine Exportkontrollen vorgeschrieben; in vielen F�llen �ndert sich also schon deswegen nichts. Hinzu kommt, dass f�r Software, die wie die Freeware-Version von Pretty Good Privacy (PGP) im Internet kostenlos und frei erh�ltlich ist (�in the public domain�), gegen den Willen der USA nach wie vor keinerlei Restriktionen vorgeschrieben werden. Die Vereinbarung erlaubt es den einzelnen Staaten aber auch, eigene, sch�rfere Exportbeschr�nkungen einzuf�hren, wie sie etwa die USA kennen. Computerbenutzer, die aus den USA Internet-Software mit starken Verschl�sselungsfunktionen beziehen wollen, k�nnen also nach wie vor Probleme haben. F�r Verschl�sselungshardware, wie sie auch hierzulande hergestellt wird, sieht die revidierte Vereinbarung von Wassenaar zwar eine Lockerung vor: f�r solche Produkte wie auch f�r Nichtmassenmarkt- Software sind bei Schl�sseln bis 56 Bit k�nftig keine Exportbewilligungen mehr n�tig. Da sichere Verschl�sselungssysteme heute aber mit 128 Bit oder mehr arbeiten m�ssen, ist diese Lockerung in der Praxis de facto irrelevant. Keine Auswirkungen f�r die Schweiz �F�r die Schweiz wird die Anpassung der Vereinbarung praktisch keine Auswirkungen haben�, versichert Othmar Wyss vom zust�ndigen Bundesamt f�r Aussenwirtschaft (Bawi) auf Anfrage. Bruno Wildhaber, bei der US-Kryptospezialistin Entrust f�r Strategien in Europa verantwortlich, rechnet f�r Schweizer Firmen sogar mit einer �noch besseren Marktposition im Inland�. Die Stellung der US-Anbieter sei �einmal mehr� geschw�cht worden. Die USA h�tten zwar massiv Druck ausge�bt, damit Massenmarktsoftware in der Zukunft Exportkontrollen unterstellt w�rde. Es sei aber anzunehmen, �dass die europ�ischen L�nder und Kanada diesem Druck nicht oder nur sehr beschr�nkt nachgeben werden�, sagt Wildhaber. Der Entscheid �ber die Erteilung einer Exportbewilligung liegt denn auch bei den einzelnen Staaten und kann eine reine Formsache sein. Das Bawi denkt bereits �ber weltweit g�ltige Generalausfuhrlizenzen f�r Massenmarktsoftware nach. Zwar trifft es zu, dass die USA in der j�ngsten Fassung der Vereinbarung einige zentrale Anliegen ihrer Kryptopolitik international einbringen konnten. In wesentlichen Punkten ist sie aber - und das erkl�rt auch ihre PR-Aktion - gescheitert: So konnte sie trotz erheblichem Druck die von ihr gew�nschte Privilegierung von Kryptoprodukten mit �Key recovery�-Mechanismen nicht durchsetzen. Damit h�tten Beh�rden nachtr�glich Geheimschl�ssel eines Systems rekonstruieren und verschl�sselte Botschaften im Klartext lesen k�nnen. Es war im �brigen die Schweiz, die hier die Opposition anf�hrte. Die Schweizer Vertretung sorgte auch daf�r, dass die neuen Bestimmungen f�r Massenmarktsoftware nur zwei Jahre lang gelten werden und dann erneut einstimmig beschlossen werden m�ssen. Auch die Meldepflicht f�r (bewilligte) Exporte von Kryptoprodukten wurde auf Schweizer Initiative hin gestrichen. David Rosenthal Neue Z�rcher Zeitung, 11.�Dezember 1998
