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next week).

Montag, 14. Dezember 1998



Verschleierungstaktik bei Kryptopolitik

Neue Exportbeschr�nkungen f�r Verschl�sselungsprodukte

Auf Druck der USA haben letzte Woche in Wien 33 Staaten, darunter auch die
Schweiz, neue Bewilligungspflichten f�r den Export von
Verschl�sselungssoftware vereinbart. Die Umsetzung bleibt dabei aber den
einzelnen Staaten �berlassen. Die Vereinbarung d�rfte in der Schweiz und in
Europa kaum �nderungen der bisherigen Praxis bewirken.

Die Meldung, dass die USA europ�ische Staaten zu versch�rften Kontrollen
beim Export von Verschl�sselungssoftware h�tten zwingen k�nnen, sorgte
letzte Woche f�r Aufregung. Doch die Vereinbarung, die der Sonderbeauftragte
der Vereinigten Staaten, David Aaron, amerikanischen Journalisten als
grossen Sieg der USA verkaufte und die in der Folge von einigen
Kommentatoren als Niederlage f�r den Rest der Welt gewertet wurde, �ndert
genau betrachtet die Bedingungen beim Verkauf und bei der Nutzung von
Software f�r die Verschl�sselung von Computerdaten kaum. Nach wie vor ist es
schwierig, leistungsf�hige Verschl�sselungssoftware aus den USA zu
exportieren, nach wie vor ist es m�glich, dass etwa Schweizer Firmen ihre
leistungsf�higen Kryptoprogramme auch ausserhalb der Schweiz verkaufen. Dass
die Revision der Wassenaar-Vereinbarung in der �ffentlichkeit Aufregung
verursachte, liegt weniger am Inhalt als eher daran, dass der US-Diplomat
die Stimmungslage f�r eine PR-Aktion zu nutzen suchte. Dies sorgte in
europ�ischen Regierungskreisen f�r Kopfsch�tteln.

Sturm im Wasserglas

In der Praxis d�rften die letzte Woche an einer Plenartagung in Wien
getroffenen �nderungen der Wassenaar-Vereinbarung - des 1996 geschaffenen
Nachfolgers der Technologie-Ostexportkontrollbeh�rde COCOM - vorerst wenig
Auswirkungen zeigen. Der Wassenaar-Vereinbarung geh�ren neben den USA
weitere 32 Industrienationen, darunter die Schweiz und auch die meisten
osteurop�ischen Staaten und Russland, an. Die Vereinbarung ist weder
�self-executing� noch rechtlich verbindlich, muss also von den einzelnen
Staaten national umgesetzt werden. Schon bisher sah sie im Rahmen der
Exportkontrollen eine Bewilligungspflicht f�r die Ausfuhr von
Verschl�sselungstechnik in Nichtmitgliedstaaten vor, da solche Produkte
meist als �Dual Use�-Produkte betrachtet werden, weil sie sich auch
milit�risch einsetzen lassen. Software, die wie etwa Web-Browser oder
E-Commerce-Server als sogenannte �mass market products� vertrieben wurden,
war davon aber ausgenommen.

Neu soll auf Druck der USA auch die Ausfuhr solcher Software einer
Bewilligungspflicht unterliegen, sofern sie Schl�ssel verwendet, die l�nger
sind als 64 Bit. F�r den Export in die Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung
sind aber weiterhin keine Exportkontrollen vorgeschrieben; in vielen F�llen
�ndert sich also schon deswegen nichts. Hinzu kommt, dass f�r Software, die
wie die Freeware-Version von Pretty Good Privacy (PGP) im Internet kostenlos
und frei erh�ltlich ist (�in the public domain�), gegen den Willen der USA
nach wie vor keinerlei Restriktionen vorgeschrieben werden. Die Vereinbarung
erlaubt es den einzelnen Staaten aber auch, eigene, sch�rfere
Exportbeschr�nkungen einzuf�hren, wie sie etwa die USA kennen.
Computerbenutzer, die aus den USA Internet-Software mit starken
Verschl�sselungsfunktionen beziehen wollen, k�nnen also nach wie vor
Probleme haben. F�r Verschl�sselungshardware, wie sie auch hierzulande
hergestellt wird, sieht die revidierte Vereinbarung von Wassenaar zwar eine
Lockerung vor: f�r solche Produkte wie auch f�r Nichtmassenmarkt- Software
sind bei Schl�sseln bis 56 Bit k�nftig keine Exportbewilligungen mehr n�tig.
Da sichere Verschl�sselungssysteme heute aber mit 128 Bit oder mehr arbeiten
m�ssen, ist diese Lockerung in der Praxis de facto irrelevant.

Keine Auswirkungen f�r die Schweiz

�F�r die Schweiz wird die Anpassung der Vereinbarung praktisch keine
Auswirkungen haben�, versichert Othmar Wyss vom zust�ndigen Bundesamt f�r
Aussenwirtschaft (Bawi) auf Anfrage. Bruno Wildhaber, bei der
US-Kryptospezialistin Entrust f�r Strategien in Europa verantwortlich,
rechnet f�r Schweizer Firmen sogar mit einer �noch besseren Marktposition im
Inland�. Die Stellung der US-Anbieter sei �einmal mehr� geschw�cht worden.
Die USA h�tten zwar massiv Druck ausge�bt, damit Massenmarktsoftware in der
Zukunft Exportkontrollen unterstellt w�rde. Es sei aber anzunehmen, �dass
die europ�ischen L�nder und Kanada diesem Druck nicht oder nur sehr
beschr�nkt nachgeben werden�, sagt Wildhaber. Der Entscheid �ber die
Erteilung einer Exportbewilligung liegt denn auch bei den einzelnen Staaten
und kann eine reine Formsache sein. Das Bawi denkt bereits �ber weltweit
g�ltige Generalausfuhrlizenzen f�r Massenmarktsoftware nach.

Zwar trifft es zu, dass die USA in der j�ngsten Fassung der Vereinbarung
einige zentrale Anliegen ihrer Kryptopolitik international einbringen
konnten. In wesentlichen Punkten ist sie aber - und das erkl�rt auch ihre
PR-Aktion - gescheitert: So konnte sie trotz erheblichem Druck die von ihr
gew�nschte Privilegierung von Kryptoprodukten mit �Key recovery�-Mechanismen
nicht durchsetzen. Damit h�tten Beh�rden nachtr�glich Geheimschl�ssel eines
Systems rekonstruieren und verschl�sselte Botschaften im Klartext lesen
k�nnen. Es war im �brigen die Schweiz, die hier die Opposition anf�hrte. Die
Schweizer Vertretung sorgte auch daf�r, dass die neuen Bestimmungen f�r
Massenmarktsoftware nur zwei Jahre lang gelten werden und dann erneut
einstimmig beschlossen werden m�ssen. Auch die Meldepflicht f�r (bewilligte)
Exporte von Kryptoprodukten wurde auf Schweizer Initiative hin gestrichen.

David Rosenthal

Neue Z�rcher Zeitung, 11.�Dezember 1998



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