Hi, wir haben ja kraeftig darueber diskutiert, ob Rumfummeln auf Servern im Ausland, was wohl allgemein ueblich ist, es ist eben *ein* Netz, hingenommen werden kann, und ob "Ueberlegungen" das gleiche wie "Plaene" sind.
Eines ist mir wieder eingefallen: der Fall Gary Laug. Der fuhr nach Deutschland und wurde prompt wegen Handlungen, die in den USA legal sind, eingelocht. Das Spannende an dem Fall ist, dass die USA, soweit ersichtlich, nicht von Verfassungs wegen verpflichtet waren, dagegen zu protestieren. Man koennte da nun auf die Idee kommen, in dem "Fall Schily", der keiner war, einfach darauf abzustellen, dass die BRD an die US Verfassung nicht gebunden ist. Die USA duerfen einfach kein Gesetz erlassen, dass Gary Laug in den USA an seinem Tun hindert, mehr nicht. Nur mal so in den Raum gestellt.. Abwehrrechte gegenueber den USA in USA heisst eben relativ wenig. H.
