> Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Meinung, da� ihm eine
> Pr�fung untersagt w�re, sondern da� es zwar eine Pr�fungskompetenz
> hat, diese aber nicht aus�bt, solange der EuGH einen vergleichbaren

Genau.

> Grundrechtsschutz gew�hrleistet. Das ist rechtsdogmatisch nat�rlich
> nicht haltbar. F�r die Praxis hat es jedenfalls die Folge, da� der

Wieso ? 


> Grundrechtsschutz leerl�uft. M.W. hat der EuGH noch nie auf Klage
> eines B�rgers eine Rechtsnorm wegen Verletzung von Grundrechten f�r
> unanwendbar erk�rt. Der EuGH pr�ft die Normen zwar verbal am Ma�stab

Costa Enel ?

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