> Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Meinung, da� ihm eine > Pr�fung untersagt w�re, sondern da� es zwar eine Pr�fungskompetenz > hat, diese aber nicht aus�bt, solange der EuGH einen vergleichbaren
Genau. > Grundrechtsschutz gew�hrleistet. Das ist rechtsdogmatisch nat�rlich > nicht haltbar. F�r die Praxis hat es jedenfalls die Folge, da� der Wieso ? > Grundrechtsschutz leerl�uft. M.W. hat der EuGH noch nie auf Klage > eines B�rgers eine Rechtsnorm wegen Verletzung von Grundrechten f�r > unanwendbar erk�rt. Der EuGH pr�ft die Normen zwar verbal am Ma�stab Costa Enel ?
