Patrick Goltzsch meinte am 25.11.01 im Brett /ML/FITUG
zum Thema "Re: Kontrollverlust":

> Den Boten f�r die Botschaft verantwortlich zu machen, ist
> gute Tradition. Darum geht's aber nur am Rande.

Es ging um die Eingriffsm�glichkeiten der Exekutive, und die beginnen nun  
mal i.d.R. sprachlich vermittelt, mit einer Drohung. Und ja, nach  
aktueller Rechtslage auch gegen den Zugangsanbieter, wenn der  
Inhalteanbieter - wie in den vorliegenden F�llen - offenbar nicht greifbar  
ist; dann rutschen wir im Par. 5 MDStV eine oder sogar zwei Treppenstufen  
nach unten.

> Das eigentliche Ziel, bestimmte Web-Seiten unzg�nglich zu
> machen, wird nicht erreicht.

Ich lese in einigen Beitr�gen auf der Netlaw-Mailingliste, dass der Zugang  
zu den Seiten nicht mehr m�glich ist. Die Ma�nahme scheint mir daher  
zumindest teilweise geeignet, den Zugriff zu verhindern. Bei diesem  
rechtlichen Kriterium der Geeignetheit kommt es nicht darauf an, ob der  
Zugriff absolut verunm�glicht wird.

[P2P]
>>> Die Wahrnehmung ist nicht �ffentlich

>> Du arbeitest mit einer seltsamen Definition von
>> "�ffentlichkeit",

> Nein, Du weigerst Dich nur standhaft, zur Kenntnis zu
> nehmen, dass hier eine entscheidende Asymmetrie vorliegt.

Nein, wieso? Diese Asymmetrie hast Du doch auch beim Fernsehen:  
�ffentliches Angebot einerseits, und punktuelle, "private" Rezeption, bzw.  
Empfang in den privaten R�umen, inklusive interaktiver Auswahlm�glichkeit  
per Fernbedienung andererseits. Niemand k�me auf die absurde Idee, deshalb  
Fernsehsendungen als nicht-�ffentlich zu bezeichnen.

>> Zum Teilangebot: Man kann auch nicht alle Fernsehkan�le
>> ansehen, trotzdem sind die jeweiligen Programme -
>> bzw. jede Sendung f�r sich - �ffentlich zug�nglich.

> Ja, und alle sehen den gleichen Film, wenn sie den gleichen
> Kanal w�hlen. Bei P2P sehen die Teilnehmer gerade einmal die
> Ausschnitte des Angebots, die sie absuchen.

Warum das dann dadurch pl�tzlich nicht-�ffentlich werden soll ist nicht  
nachzuvollziehen. Auch bei massenhaft individuellem Abruf gleicher Inhalte  
entsteht �ffentlichkeit, deshalb gilt der MDStV ja auch f�r Abrufdienste.
Und nochmal: die Inhalte (Dateien) bleiben ja gleich, da wird nix  
gesampelt.

> Selbst wenn zwei dasselbe suchen, ist nicht gesagt, dass sie das Gleiche
> finden.

Das ist das bereits diskutierte Zeitproblem. Ich sehe das auch, aber es  
�ndert nichts an der prinzipiellen Einstufung als "�ffentlich", h�chstens  
graduell: weniger �ffentlich als Fernsehen, aber �ffentlicher als Email.

> Noch mal anders: Wenn 10.000 Leute am 25.11. um 20.15h die
> ARD einschalten, wirst Du auf Nachfrage ziemlich viel
> �bereinstimmendes �ber das h�ren, was sie gesehen
> haben. Andere 10.000, die sich ab dem gleichen Zeitpunkt im
> Gnutella-Netz tummeln, werden Dir 10.000 verschiedene
> vermitteln, �ber das, was sie da "gesehen" haben.

Ja, z.B. den Harry-Potter-Film - sehr begehrt soll er sein. Und es ist  
immer der gleiche. Mit den Musikdateien ist es genauso.

Ich will hier gar nicht bestreiten, dass es sich bei den P2P-Netzen um  
eine individualisiertere (sic) Form der Kommunikation handelt, als das  
beim Massenmedium Fernsehen der Fall ist. Dennoch entsteht auch in der  
massenhaften Nutzung der P2P-Netze �ffentlichkeit, wenn auch deutlich  
geringeren Ausmasses als beim Fernsehen. Verstehst Du jetzt, weshalb ich  
an der Idee des Kontinuums �ffentlich-privat festhalte?

>> Mal sehen, ob die Richter damit einverstanden sind

> Du bist diverse Schritte zu weit. Wann h�tte sich jemand
> wegen der Anwendung von P2P vor dem Richter zu verantworten?

Ein Gutachten bekommt man beim Anwalt.
Mir ging es darum, Argumentationen zu pr�fen. Die Figur des Richters  
bietet sich dabei als Referenzpunkt an, weil man ihn im Zweifelsfall  
�berzeugen muss.


Gru�,
Mario
-- 

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