Patrick Goltzsch meinte am 25.11.01 im Brett /ML/FITUG zum Thema "Re: Kontrollverlust":
> Den Boten f�r die Botschaft verantwortlich zu machen, ist > gute Tradition. Darum geht's aber nur am Rande. Es ging um die Eingriffsm�glichkeiten der Exekutive, und die beginnen nun mal i.d.R. sprachlich vermittelt, mit einer Drohung. Und ja, nach aktueller Rechtslage auch gegen den Zugangsanbieter, wenn der Inhalteanbieter - wie in den vorliegenden F�llen - offenbar nicht greifbar ist; dann rutschen wir im Par. 5 MDStV eine oder sogar zwei Treppenstufen nach unten. > Das eigentliche Ziel, bestimmte Web-Seiten unzg�nglich zu > machen, wird nicht erreicht. Ich lese in einigen Beitr�gen auf der Netlaw-Mailingliste, dass der Zugang zu den Seiten nicht mehr m�glich ist. Die Ma�nahme scheint mir daher zumindest teilweise geeignet, den Zugriff zu verhindern. Bei diesem rechtlichen Kriterium der Geeignetheit kommt es nicht darauf an, ob der Zugriff absolut verunm�glicht wird. [P2P] >>> Die Wahrnehmung ist nicht �ffentlich >> Du arbeitest mit einer seltsamen Definition von >> "�ffentlichkeit", > Nein, Du weigerst Dich nur standhaft, zur Kenntnis zu > nehmen, dass hier eine entscheidende Asymmetrie vorliegt. Nein, wieso? Diese Asymmetrie hast Du doch auch beim Fernsehen: �ffentliches Angebot einerseits, und punktuelle, "private" Rezeption, bzw. Empfang in den privaten R�umen, inklusive interaktiver Auswahlm�glichkeit per Fernbedienung andererseits. Niemand k�me auf die absurde Idee, deshalb Fernsehsendungen als nicht-�ffentlich zu bezeichnen. >> Zum Teilangebot: Man kann auch nicht alle Fernsehkan�le >> ansehen, trotzdem sind die jeweiligen Programme - >> bzw. jede Sendung f�r sich - �ffentlich zug�nglich. > Ja, und alle sehen den gleichen Film, wenn sie den gleichen > Kanal w�hlen. Bei P2P sehen die Teilnehmer gerade einmal die > Ausschnitte des Angebots, die sie absuchen. Warum das dann dadurch pl�tzlich nicht-�ffentlich werden soll ist nicht nachzuvollziehen. Auch bei massenhaft individuellem Abruf gleicher Inhalte entsteht �ffentlichkeit, deshalb gilt der MDStV ja auch f�r Abrufdienste. Und nochmal: die Inhalte (Dateien) bleiben ja gleich, da wird nix gesampelt. > Selbst wenn zwei dasselbe suchen, ist nicht gesagt, dass sie das Gleiche > finden. Das ist das bereits diskutierte Zeitproblem. Ich sehe das auch, aber es �ndert nichts an der prinzipiellen Einstufung als "�ffentlich", h�chstens graduell: weniger �ffentlich als Fernsehen, aber �ffentlicher als Email. > Noch mal anders: Wenn 10.000 Leute am 25.11. um 20.15h die > ARD einschalten, wirst Du auf Nachfrage ziemlich viel > �bereinstimmendes �ber das h�ren, was sie gesehen > haben. Andere 10.000, die sich ab dem gleichen Zeitpunkt im > Gnutella-Netz tummeln, werden Dir 10.000 verschiedene > vermitteln, �ber das, was sie da "gesehen" haben. Ja, z.B. den Harry-Potter-Film - sehr begehrt soll er sein. Und es ist immer der gleiche. Mit den Musikdateien ist es genauso. Ich will hier gar nicht bestreiten, dass es sich bei den P2P-Netzen um eine individualisiertere (sic) Form der Kommunikation handelt, als das beim Massenmedium Fernsehen der Fall ist. Dennoch entsteht auch in der massenhaften Nutzung der P2P-Netze �ffentlichkeit, wenn auch deutlich geringeren Ausmasses als beim Fernsehen. Verstehst Du jetzt, weshalb ich an der Idee des Kontinuums �ffentlich-privat festhalte? >> Mal sehen, ob die Richter damit einverstanden sind > Du bist diverse Schritte zu weit. Wann h�tte sich jemand > wegen der Anwendung von P2P vor dem Richter zu verantworten? Ein Gutachten bekommt man beim Anwalt. Mir ging es darum, Argumentationen zu pr�fen. Die Figur des Richters bietet sich dabei als Referenzpunkt an, weil man ihn im Zweifelsfall �berzeugen muss. Gru�, Mario --
