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Date: 14 Dec 2001 17:29:10 +0100
From: PILCH Hartmut <[EMAIL PROTECTED]>
To: [EMAIL PROTECTED]
Subject: [ffii] Bruesseler und Muenchener Swpat-Plaene
Auf einer Tagung am 4. Dezember in D�sseldorf lie� EU-Kommissar
Liikanen (GD Informationsgesellschaft) der Presse gegen�ber ein paar
Bemerkungen fallen, die darauf hindeuten, dass die Generaldirektion
Binnenmarkt sich mit ihrem Bestreben, die amerikanisierte EPA-Praxis
der unmittelbaren und grenzenlosen Patentierbarkeit
computer-implementierbarer Organisations- und Rechenregeln zu
legalisieren und f�r alle nationalen Rechtsprechunge verbindlich zu
machen, durchsetzen k�nnte. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag
soll laut Liikanen in k�rze kommen.
Der BGH und das Franz�sische Patentamt (INPI.fr) haben mittlerweile
auch durchgesetzt, dass in Deutschland und Frankreich Anspr�che auf
Informationsgegenst�nde ("Computerprogrammprodukt",
"Computerprogramm", "Datenstruktur") unbeanstandet durchgehen. Eine
entsprechende Pr�fungsrichtlinie soll beim INPI Anfang 2002 in Kraft
treten. Das UKPTO hat �hnliches schon vor ein paar Monaten umgesetzt.
Insoweit gibt es eigentlich schon kaum noch Bedarf nach
"Harmonisierung", wohl aber nach �nderung der praxiswidrigen Gesetze.
Dazu passend kursiert beim EPA-Verwaltungsrat der Vorschlag, im
kommenden Juni Art 52(3) zu streichen und stattdessen in Art 52(2)
etwa folgenderma�en umzuschreiben:
Insbesondere folgende Gegest�nde und T�tigkeiten werden, sofern
sie keinen technischen Beitrag leisten, nicht als Erfindungen
im Sinne von Abs. 1 angesehen:
(a) wissenschaftliche Theorien .. mathematische Methoden
...
(c) Pl�ne und Regeln f�r geistige ... T�tigkeit ...,
Programme f�r Datenverarbeitungsanlagen
...
Dieser Vorschlag hat folgenden Charme:
1 Er beseitigt den leidigen Art 52(3) samt dem vielmissbrauchten
Appositiv "als solche", l�sst den heiklen Art 52(2)(c) unber�hrt.
2 Er fordert eine Differenzbetrachtung (Kerntheorie) oder kann
zumindest so verstanden werden: nicht die beanspruchte
Vorrichtung sondern der Beitrag muss technisch sein. Hierin
liegt vordergr�ndig ein Kompromiss mit den Patentkritikern.
3 Er erlaubt eine konsequente Aush�hlung aller
Ausschlussgegenst�nde, die sogar ohne Verletzung des
Gesetzeswortlautes auskommt. Es genuegt, den Technikbegriff
diffus zu lassen. Diese Anforderung wird der EU-RiLi-Vorschlag
voraussichtlich erfuellen.
4 Er legitimiert unmittelbar die Beanspruchung von
Informationsgegenst�nden ("Computerprogrammprodukt",
"Computerprogramm", "Datenstruktur").
Das Ergebnis ist ein Gesetz, das dem EPA erlaubt, ohne das Stigma/Risiko
der Illegalit�t zu tun, was es will.
Unser Vorschlag steht demgegen�ber in
http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/
zu lesen. Doch trotz eines dampfenden Misthaufens aus >30000
Gruselpatenten mitten auf der Datenautobahn haben bisher die
Regierungsstellen in Berlin und Br�ssel es nicht gewagt, die wegweisenden
Ratschl�sse des EPA/BGH in Frage zu stellen. Ihre Rolle beschr�nkt sich
auf die gesetzgeberische Nacharbeitung dieser Ratschl�sse, in Verbindung
mit einer Dokumentation der nachteiligen volkswirtschaftlichen
Auswirkungen in Form von Auftragsstudien.
Auf unserer Nachrichtenseite
http://swpat.ffii.org/cnino/
findet man derweil noch einige weitere kleine Neuigkeiten,
insbesondere
- Franz�sische Informatiker-Gewerkschaft gegen Swpat
- T�rkische Resonanz auf Eurolinux-Petition
--
Hartmut Pilch http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation: http://swpat.ffii.org/
98000 Stimmen gegen Logikpatente: http://www.noepatents.org/
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