Hallo,

die Deutsche Bahn AG l�sst ja bekanntlich aus Suchmaschinen die Verweise zu ihnen nicht genehmen Inhalten sperren.

 http://www.heise.de/newsticker/data/fr-22.04.02-000/
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/12375/1.html


Die Grundlage der Abmahungen (?) der Bahn bildet scheinbar die vor kurzem in deutsches Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie.



Nur in der folgenden Analyse des Gesetzestextes von Thomas Stadler heisst es, Suchmaschinen seien eben absichtlich nicht geregelt. Was ist nun? Handelt die Bahn demnach ohne rechtliche Grundlage? Kennt sich jemand von den Anwesenden mit dem Thema aus und k�nnte dazu was sagen?



=== SCHNIPP === http://www.afs-rechtsanwaelte.de/egg.htm ==============



1. Ungeregelte Aspekte (Suchmaschinen, Push-Dienste, Hyperlinks)


Die E-Commerce-Richtlinie stellt in Art. 21 II ausdr�cklich klar, dass die Frage der Verantwortlichkeit von Anbietern von Suchmaschinen und Hyperlinks zun�chst ungeregelt bleibt und diese Fragen einer weiteren Pr�fung durch die Kommission unterzogen werden.

Die problematischen F�lle vom Hyperlinks und Suchmaschinen lasse sich wegen der engen Fassung von � 9 TDG (neu) auch nicht mehr als Zugangsvermittlung einstufen, so dass eine Regelung dann v�llig fehlen wird.

Es ist jedenfalls so, dass die Rechtssetzungsbefugnis der Mitgliedstaaten durch die Richtlinie insoweit nicht eingeschr�nkt worden ist. Der Bundesgesetzgeber h�tte also ohne weiteres die M�glichkeit diese Fragen zu regeln.

Man hat sich aber offenbar entschlossen, die fast vierj�hrige praktische Entwicklung des TDG erst einmal zu ignorieren und zun�chst lediglich die Richtlinie nahezu w�rtlich abzuschreiben.


=== SCHNAPP ===



Im �brigen noch der folgende Zusatz:



Letzte Woche habe ich mit Christian Schreyer von der Deutschen Bahn AG, dem f�r die Sperr-Anforderungen verantwortlichen Juristen, gesprochen:


Die Bahn sei sich klar, dass es sich um einen "Kampf gegen Krakenarme" handele. Trotzdem sollen alle Mirrors und alle Verweise in Suchmaschinen auf die Seiten entfernt werden.

Der Grund liegt aber nicht in der Strafbarkeit der Inhalte, sondern
nach Aussage von Schreyer gehe es um die wirtschaftlichen Interessen
der Bahn. Da die Bahn ihre wirtschaftlichen Interessen aber durch die
Texte bei Radikal und die Verweise durch Suchmaschinen gef�hrdet
sehe, w�rden sie die Entfernung verlangen.


Eine Sperrung mit einem Filtersystem wie dem Filterpilot -- siehe http://odem.org/informationsfreiheit/ -- findet Schreyer "sehr verlockend".


Ger�chte, die Bundesregierung als Vertreter des Eigners (die Bahn AG geh�rt 100% dem Bund) h�tte die Bahn zu dem Vorgehen gedr�ngt wurden dementiert, die Aussage war offensichtlich vorbereitet; nur hatte ich bisher ehrlich gesagt nicht von solchen Ger�chten geh�rt. Warum hat sich dann die Bahn dann auf diese Frage vorbereitet?


Ciao Alvar


-- // Unterschreiben! http://www.odem.org/informationsfreiheit/ // Internet am Telefon: http://www.teletrust.info/ // Das freieste Medium? http://www.odem.org/insert_coin/ // Blaster: http://www.assoziations-blaster.de/



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