Um zu einem wichtigen Thema noch mal zurueckzukommen:
> DER �BERLINER ANSATZ� ZUR PRIVATKOPIE > > DISKUSSIONSVORSCHLAG ZUM REFERENTENENTWURF F�R EIN GESETZ ZUR > REGELUNG DES URHEBERRECHTS IN DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT VOM 18. > M�RZ 2002 > > Dipl.�Inform. Robert A. Gehring > > Technische Universit�t Berlin, > > Fachgebiet Informatik und Gesellschaft, > > Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Bernd Lutterbeck Das "Lutterbeck-Gutachten", wer ist das ? Anyway, ich denke, dass der gegenwaertige Ansatz im Kern zu autoritaetsglaeubig, naemlich zu "juristisch", und nun auch zu akademieglaeubig ist. Die Gesetze werden nicht von Professoren sondern im Parlament gemacht. Was soll ein Juraprofessor denn bei einer so primitiven Sache, die jeder sofort versteht, ausmachen ? Geht man eher vom Tatsaechlichen aus, wie der Gesetzgeber, dann wuerde ich den Ansatz etwa wie folgt formulieren, Fussnoten etc sind dazuzudenken: (1) Die zunehmende Ausbreitung des DRM bedroht die Privatkopie. (2) Mit Sorge stellen wir fest, dass das Recht auf eine Privatkopie im gegenwaertigen Entwurf der Urheberrechtsnovelle nicht mehr erwaehnt wird, mag damit auch inhaltlich keine Abschaffung der Privatkopie gemeint gewesen sein. (3) Wir foldern die Verantwortlichen in allen Parteien auf, das Thema breit zu diskutieren und fuer eine unzweideutige Klarstellung zu sorgen. H.
