Um zu einem wichtigen Thema noch mal zurueckzukommen:

> DER �BERLINER ANSATZ� ZUR PRIVATKOPIE
>
> DISKUSSIONSVORSCHLAG ZUM REFERENTENENTWURF F�R EIN GESETZ ZUR
> REGELUNG DES URHEBERRECHTS IN DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT VOM 18.
> M�RZ 2002
>
> Dipl.�Inform. Robert A. Gehring
>
> Technische Universit�t Berlin,
>
> Fachgebiet Informatik und Gesellschaft,
>
> Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Bernd Lutterbeck

Das "Lutterbeck-Gutachten", wer ist das ?


Anyway, ich denke, dass der gegenwaertige Ansatz im Kern zu
autoritaetsglaeubig, naemlich zu "juristisch", und nun auch zu
akademieglaeubig ist. Die Gesetze werden nicht von Professoren sondern im
Parlament gemacht. Was soll ein Juraprofessor denn bei einer so primitiven
Sache, die jeder sofort versteht, ausmachen ?

Geht man eher vom Tatsaechlichen aus, wie der Gesetzgeber, dann wuerde ich
den Ansatz etwa wie folgt formulieren, Fussnoten etc sind dazuzudenken:

(1) Die zunehmende Ausbreitung des DRM bedroht die Privatkopie.

(2) Mit Sorge stellen wir fest, dass das Recht auf eine Privatkopie im
gegenwaertigen Entwurf der Urheberrechtsnovelle nicht mehr erwaehnt wird,
mag damit auch inhaltlich keine Abschaffung der Privatkopie gemeint
gewesen sein.

(3) Wir foldern die Verantwortlichen in allen Parteien auf, das Thema
breit zu diskutieren und fuer eine unzweideutige Klarstellung zu sorgen.


H.










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