On Sun, 2 Feb 2003, Florian Weimer wrote: > Joerg-Olaf Schaefers <[EMAIL PROTECTED]> writes: > > > Sorry, Filtern natuerlich im Sinne von "Ah, ein boeses Bit, > > wem gehoert das? Hat der noch mehr?". Haette ich praeziser > > formulieren sollen. > > Ich denke, da� um die �berwachung einzelner Nutzer geht, ich kenne > aber das Schweizer Gesetz nicht.
Das ganze ist in der Schweiz im Buepf (Bundesgesetz betreffend die Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) [1] geregelt. Dazu gibt es auch eine Verordnung, welche die Organisation und das Verfahren der Ueberwachung regelt. In welchem Format die Daten an die Ermittlungsbehoerden weitergeliefert werden sollen steht in einem Dokument auf Cryptome [3]. Im Mittelpunkt steht schon das Ueberwachen einzelner Personen. Vereinfachend gesagt muessen in der CH von den Providern fuer eine rueckwirkende Ueberwachnug die Kommunikationsranddaten waehrend 6 Monaten gespeichert werden. Diese Daten muessen sie auf Anfrage an das DBA (Dienst fuer besondere Aufgaben) uebermitteln. Eine Behoerde, welche eine Ueberwachung anordnen moechte, muss im Prinzip zuerst eine Anfrage an das DBA stellen, welches wiederum die Anfrage an die Provider weiterleitet. Neben der rueckwirkenden Ueberwachung kann auch eine Echtzeitueberwachung angefordert werden. Dabei werden nicht nur die Kommunikationsranddaten gespeichert, sondern auch die Kommunikationsinhalte. Sporadisch wird das ganze immer wieder thematisiert, da es einige Stellen gibt, welchen die Moeglichkeiten zu wenig weit gehen. Der Chef des DBA hat zudem den letztjaehrigen Big Brother Awards Schweiz [4] gewonnen. Gruss Daniel [1] http://www.admin.ch/ch/d/sr/c780_1.html [2] http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_11/index.html [3] http://cryptome.org/ch-ilets-regs.htm [4] http://www.bigbrotherawards.ch/index.shtml.de
