> nutzbar. Dies sei wie bei Videorecordern: Diese k�nnten ebenfalls f�r
> ganz legale Aufnahmen und Kopien, aber eben auch f�r Raubkopien
> eingesetzt werden.

Das ist doch immerhin mal eine Begruendung: significant noninfringing use.
Aber ist das haltbar?


H.


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