Ein Nachtrag. Spaet, aber sinnig wg. Archiv und Nachwelt. > Friday, March 28, 2003, 5:31:50 PM, Andreas Jellinghaus wrote:
[..] >> Hier f�llt mir doch auf das diverse Versender durchaus FSK18 Sachen >> verkaufen, aber eben mit PostIdent und pers�nlicher zustellung oder >> dergleichen. Wurde das Gesetz ge�ndert, oder hat Golem eine seltsame >> Sicht der Dinge? [..] [Neues JuSchG, speziell � 1] > Fuer mich ermoeglicht dies durchaus einen Versandhandel nach Alters- > ueberpruefung. Wie diese sauber gewaehrleistet werden kann, ist eine > weitere Frage, ebenso ob Juristen diesen Passus auch als Freigabe > interpretieren. Ergaenzung dazu aus einem Infoblatt des Verband der Unterhaltungs- software (VUD - die hier uebrigens fast gegenueber sitzen, was ich bisher auch nicht wusste ,). Demnach waere Versand mit Post-Ident nach Auffassung der Obersten Landesjugendbeh�rden notwendig _und_ ausreichend: --snip-- http://www.vud.de/presse/0303%20Infoblatt%20JuSchG.pdf [..] 32. Frage: Welchen besonderen Einschr�nkungen unterliegt der Versandhandel? Antwort: Neben dem Vertrieb von indizierten Produkten ist es dem Versandhandel im Sinne des Gesetzes untersagt, nicht gekennzeichnete und Produkte mit der Kennzeichnung �Keine Jugendfreigabe� anzubieten oder zu �berlassen. 33. Frage: Wie ist Versandhandel im Sinne des Gesetzes zu definieren? Antwort: Zur Vermeidung von Missverst�ndnissen muss hier zun�chst auf die Vorschrift des �1 Absatz 4 JuSchG verwiesen werden: �Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Gesch�ft, das im Wege der Bestellung und �bersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne pers�nlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.� 34. Frage: Welchen wesentlichen Inhalt hat diese Vorschrift? Antwort: 1. Es muss sich um ein entgeltliches Gesch�ft handeln. 2. Es gibt keinen pers�nlichen Kontakt zwischen Verk�ufer und K�ufer. 3. Es erfolgt eine �bersendung auf dem Postwege (der elektronische Versand der zu liefernden Ware ist dem gleichgestellt) und 4. Es ist nicht durch technische oder sonstige Ma�nahmen sichergestellt, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt. Um einen Versandhandel im Sinne des Gesetzes handelt es sich nur dann, wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind. 35. Frage: Durch welche Ma�nahmen kann der Versandhandel sicherstellen, dass ein Versand an Kinder und Jugendliche nicht erfolgt? Antwort: Nach der Auffassung der Obersten Landesjugendbeh�rden ist hierf�r das sog. �Post�Ident-Verfahren� notwendig, aber auch ausreichend. --snip-- ------------------------------------------------------------ Im gleichen Papier findet sich auch eine recht interessante Stelle bzgl. Spielen, die Betriebssystemen (und eigentlich moechte ich das auch auf Linux-Distributionen erweitern [1]) beiligen: --snip-- 6.Frage: Sind nach dieser Abgrenzung Produkte wie Windows, die neben einem Betriebssystem auch Spiele enthalten, kennzeichnungspflichtig? Antwort: Windows als Betriebssystem ist nicht Gegenstand der Gesetzgebung gewesen. Auch ist die Medienwirkung der in dieses oder �hnliche Produkte eingebundenen Spiele mit der eines umfangreichen Computer- und Konsolenspieles nicht zu vergleichen. Daher besteht unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung der Obersten Landesjugendbeh�rden hinsichtlich dieser Programme keine Pflicht zur Kennzeichnung. --snip-- ------------------------------------------------------------ MfG Olaf [1] Siehe dazu allerdings auch: <http://lists.debian.org/debian-events-eu/2003/debian-events-eu-200304/msg00045.html>
