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Kritisch hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob heute bei der Vorlage seines T�tigkeitsberichtes 2001/2002[1] zur Rasterfahndung[2] nach "terroristischen Schl�fern" ge�u�ert, die auch in der Bundesrepublik als Reaktion auf die Anschl�ge des 11. September 2001 gestartet wurde. Zwar h�tte sich das Bundeskriminalamt (BKA) formal an den ihm vorgegebenen gesetzlichen Rahmen gehalten, ob dieser aber auch die Befugnis zur Koordination der Rasterfahndung nach den Polizeigesetzen der L�nder umfasst, h�lt Jacob f�r fraglich. Der Gesetzgeber m�sse entweder explizit eine entsprechende Grundlage schaffen, oder das BKA verzichte k�nftig auf die "massenhafte Erhebung personenbezogener Daten", bei der immer auch eine Vielzahl Unverd�chtiger in die Fahndung einbezogen[3] werde. Schon die Dauer der Fahndung -- die Ma�nahme wurde erst im M�rz 2003 abgeschlossen -- lasse daran zweifeln, "wie effizient dieses Instrument tats�chlich f�r die Bek�mpfung des Terrorismus" sei. Auch aus diesem Grunde fordert Jacob eine umfassende Evaluation der Aktion im Lichte der gewonnenen Erfahrungen. Insgesamt sieht er in den zwei Jahren seit der Vorlage seines letzten Berichtes keine Verbesserungen beim Datenschutz in der Bundesrepublik. So habe die Bundesregierung noch immer keinen Entwurf eines Arbeitsnehmerdatenschutzgesetzes[4] vorgelegt, obwohl der Deutsche Bundestag sie hierzu mehrfach aufforderte. Auch zur Wahrung der Pers�nlichkeitsrechte am eigenen Bild steht eine gesetzliche Regelung weiterhin aus, die unbefugtes Fotografieren oder Filmen und Verbreiten der Aufnahmen in �hnlicher Weise unter Strafe stellt wie bereits beim nicht-�ffentlich gesprochene Wort. Deutliche Vorbehalte enth�lt der T�tigkeitsbericht gegen�ber Online-Wahlen[5]. "Eine Wahl �ber das Internet ist mit der heute verf�gbaren Technik und Software kaum vorstellbar", hei�t es. Selbst wenn alle technischen Probleme mit der Sicherstellung von freien, gleichen und geheimen Wahlen im Netz gel�st werden k�nnten, sei es doch fraglich, ob "eine derart beil�ufige Stimmabgabe" vom heimischen PC aus oder per Handy der politischen Bedeutung der Wahlhandlung gerecht werde. Mit Sorge beobachtet Jacob den Trend zu immer umfangreicheren Datensammlungen und Datenverb�nden in der Privatwirtschaft. Insbesondere die Kreditauskunftssysteme dr�ngen in neue Gesch�ftsfelder und Dienstleistungen, die Wohnungsunternehmen entwickeln eigene Warnsysteme vor zahlungsunf�higen Mietern und auch die Versicherungswirtschaft verf�gt �ber ein zentrales Auskunftssystem. Das legitime Interesse am Schutz vor Schwarzen Schafen, Betr�gern und zahlungsunwilligen Kunden stellt Jacob nicht in Frage, Gefahren sieht er jedoch dort, wo die Systeme zusammengeschaltet werden und den einzelnen Kunden gl�sern machen. Die Profilierung durch die Zusammenstellung personenbezogener Daten l�sst sich auch nicht mit der Einwilligung der Betroffenen rechtfertigen, weil diese die weitreichenden Konsequenzen nicht absch�tzen k�nnen. "Es darf nicht dazu kommen", warnt er, "dass zum Beispiel ein junger Mensch, der mit zwanzig seine Handyrechnung nicht bezahlen konnte, anschlie�end kein Konto mehr er�ffnen kann, keine Wohnung findet, keine Versicherung abschlie�en kann und sozusagen auf Dauer zur elektronischen Unperson wird". Erhebliche Probleme sieht der oberste Datensch�tzer des Bundes in der potentiellen Zweckentfremdung von Ortungssystemen und Lokalisierungsinformationen, wie beispielsweise bei den lokalisierungsbasierten Diensten im Mobilfunk, die zur Erstellung von Bewegungsprofilen[6] dienen k�nnen. Auch auf diesem Felde zeige sich, "dass die Summe von n�tzlichen und f�r sich gesehen datenschutzkonformen Anwendungen insgesamt ein Bedrohungspotential f�r das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, das von den Betroffenen und auch in der gesellschaftlichen Diskussion so zun�chst nicht wahrgenommen wird", meint Jacob. "Der B�rger wird sich entscheiden m�ssen, wie gl�sern er um seiner Bequemlichkeit willen werden will". (Richard Sietmann) / (anm[7]/c't) URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/data/anm-07.05.03-000/ Links in diesem Artikel: [1] http://www.bfd.bund.de/information/19tb0102.pdf [2] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-21.02.02-001/ [3] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.12.02-004/ [4] http://www.heise.de/newsticker/data/db-27.10.02-000/ [5] http://www.heise.de/newsticker/data/wst-18.04.02-000/ [6] http://www.heise.de/mobil/newsticker/data/tol-06.04.03-001/ [7] mailto:[EMAIL PROTECTED] -------------------------------------------------------------------- Copyright 2003 by Heise Zeitschriften Verlag
