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Keine Verbesserungen im Datenschutz



 Kritisch hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob heute bei
der Vorlage seines T�tigkeitsberichtes 2001/2002[1] zur Rasterfahndung[2]
nach "terroristischen Schl�fern" ge�u�ert, die auch in der Bundesrepublik
als Reaktion auf die Anschl�ge des 11. September 2001 gestartet wurde. Zwar
h�tte sich das Bundeskriminalamt (BKA) formal an den ihm vorgegebenen
gesetzlichen Rahmen gehalten, ob dieser aber auch die Befugnis zur
Koordination der Rasterfahndung nach den Polizeigesetzen der L�nder
umfasst, h�lt Jacob f�r fraglich. Der Gesetzgeber m�sse entweder explizit
eine entsprechende Grundlage schaffen, oder das BKA verzichte k�nftig auf
die "massenhafte Erhebung personenbezogener Daten", bei der immer auch eine
Vielzahl Unverd�chtiger in die Fahndung einbezogen[3] werde. Schon die
Dauer der Fahndung -- die Ma�nahme wurde erst im M�rz 2003 abgeschlossen --
lasse daran zweifeln, "wie effizient dieses Instrument tats�chlich f�r die
Bek�mpfung des Terrorismus" sei. Auch aus diesem Grunde fordert Jacob eine
umfassende Evaluation der Aktion im Lichte der gewonnenen Erfahrungen. 

 Insgesamt sieht er in den zwei Jahren seit der Vorlage seines letzten
Berichtes keine Verbesserungen beim Datenschutz in der Bundesrepublik. So
habe die Bundesregierung noch immer keinen Entwurf eines
Arbeitsnehmerdatenschutzgesetzes[4] vorgelegt, obwohl der Deutsche
Bundestag sie hierzu mehrfach aufforderte. Auch zur Wahrung der
Pers�nlichkeitsrechte am eigenen Bild steht eine gesetzliche Regelung
weiterhin aus, die unbefugtes Fotografieren oder Filmen und Verbreiten der
Aufnahmen in �hnlicher Weise unter Strafe stellt wie bereits beim
nicht-�ffentlich gesprochene Wort.

 Deutliche Vorbehalte enth�lt der T�tigkeitsbericht gegen�ber
Online-Wahlen[5]. "Eine Wahl �ber das Internet ist mit der heute
verf�gbaren Technik und Software kaum vorstellbar", hei�t es. Selbst wenn
alle technischen Probleme mit der Sicherstellung von freien, gleichen und
geheimen Wahlen im Netz gel�st werden k�nnten, sei es doch fraglich, ob
"eine derart beil�ufige Stimmabgabe" vom heimischen PC aus oder per Handy
der politischen Bedeutung der Wahlhandlung gerecht werde.

 Mit Sorge beobachtet Jacob den Trend zu immer umfangreicheren
Datensammlungen und Datenverb�nden in der Privatwirtschaft. Insbesondere
die Kreditauskunftssysteme dr�ngen in neue Gesch�ftsfelder und
Dienstleistungen, die Wohnungsunternehmen entwickeln eigene Warnsysteme vor
zahlungsunf�higen Mietern und auch die Versicherungswirtschaft verf�gt �ber
ein zentrales Auskunftssystem. Das legitime Interesse am Schutz vor
Schwarzen Schafen, Betr�gern und zahlungsunwilligen Kunden stellt Jacob
nicht in Frage, Gefahren sieht er jedoch dort, wo die Systeme
zusammengeschaltet werden und den einzelnen Kunden gl�sern machen. Die
Profilierung durch die Zusammenstellung personenbezogener Daten l�sst sich
auch nicht mit der Einwilligung der Betroffenen rechtfertigen, weil diese
die weitreichenden Konsequenzen nicht absch�tzen k�nnen. "Es darf nicht
dazu kommen", warnt er, "dass zum Beispiel ein junger Mensch, der mit
zwanzig seine Handyrechnung nicht bezahlen konnte, anschlie�end kein Konto
mehr er�ffnen kann, keine Wohnung findet, keine Versicherung abschlie�en
kann und sozusagen auf Dauer zur elektronischen Unperson wird".

 Erhebliche Probleme sieht der oberste Datensch�tzer des Bundes in der
potentiellen Zweckentfremdung von Ortungssystemen und
Lokalisierungsinformationen, wie beispielsweise bei den
lokalisierungsbasierten Diensten im Mobilfunk, die zur Erstellung von
Bewegungsprofilen[6] dienen k�nnen. Auch auf diesem Felde zeige sich, "dass
die Summe von n�tzlichen und f�r sich gesehen datenschutzkonformen
Anwendungen insgesamt ein Bedrohungspotential f�r das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung darstellt, das von den Betroffenen und
auch in der gesellschaftlichen Diskussion so zun�chst nicht wahrgenommen
wird", meint Jacob. "Der B�rger wird sich entscheiden m�ssen, wie gl�sern
er um seiner Bequemlichkeit willen werden will". (Richard Sietmann) /
(anm[7]/c't)

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 http://www.heise.de/newsticker/data/anm-07.05.03-000/

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 [1] http://www.bfd.bund.de/information/19tb0102.pdf
 [2] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-21.02.02-001/
 [3] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.12.02-004/
 [4] http://www.heise.de/newsticker/data/db-27.10.02-000/
 [5] http://www.heise.de/newsticker/data/wst-18.04.02-000/
 [6] http://www.heise.de/mobil/newsticker/data/tol-06.04.03-001/
 [7] mailto:[EMAIL PROTECTED]

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